Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/146-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Richtlinie der Residenzstadt Neustrelitz zur Förderung der Kultur und Städtepartnerschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Rechtsaufsichtsbehörde stellt fest, dass die Kulturförderrichtlinie der Residenzstadt Neustrelitz unter Punkt 6.2. mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang gebracht werden sollte. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus ist ein beratender Ausschuss und kann somit keine Entscheidungen zur Vergabe von Fördermitteln treffen. Er könnte jedoch Empfehlungen aussprechen.

 

Entsprechend wurde der aktuelle Passus unter 6.2 Bewilligungsverfahren angepasst.

Weiterhin wurde innerhalb der Beratungsfolge zur Beschlussvorlage VO(S)/2026/146 entschieden, nicht wie vorgeschlagen dem Bürgermeister die Entscheidungsgewalt zu übertragen, sondern dem Hauptausschuss.  Daraus ergibt sich die nunmehr vorliegende (überarbeitete) Beschlussvorlage VO(S)/2026/146-01.

 

Bisherige Fassung vom 02.02.2025

„Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ausschuss für Kultur und Tourismus der Residenzstadt Neustrelitz ab einem Zuwendungsbetrag von über 1.000 Euro. Ansonsten entscheidet der Bereich Kultur und Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der kulturellen Bedeutung, der finanziellen Verhältnisse der Stadt und der verfügbaren Mittel.“

 

Neue Fassung (ab März 2026)

„Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet der Hauptausschuss der Residenzstadt Neustrelitz.

 

Die fachliche Prüfung der Anträge erfolgt durch den Bereich Kultur und Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung. Dieser bereitet eine Beratungsgrundlage für den Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie eine Entscheidungsgrundlage für den Hauptausschuss vor. Dabei sind insbesondere die kulturelle Bedeutung des Vorhabens sowie die verfügbaren Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zu berücksichtigen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus berät vor der Beschlussfassung des Hauptausschusses über die beabsichtigte Verteilung der Fördermittel und kann hierzu Empfehlungen abgeben. Die abschließende Entscheidung trifft der Hauptausschuss.“

 

Mögliche Verfahrensweise bei nicht ausgeschöpften Mitteln im Vierten Quartal eines Jahres

 

Gehen unterjährig weitere Förderanträge ein und stehen hierfür im vierten Quartal eines Jahres noch nicht ausgeschöpfte oder zurückgezahlte Mittel zur Verfügung, entscheidet der Bürgermeister über Zuwendungen bis zu einer Höhe von 500 Euro. Dies dient der Sicherstellung einer zeitnahen Entscheidungsfindung. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie der Hauptausschuss sind darüber im Nachgang zu informieren.

 

Weitere Aktualisierungen

Darüber hinaus wird die Abgabefrist der Anträge unter 6.1 der Richtlinie vom 30. November des Vorjahres auf den 31. August des Vorjahres verschoben. Ziel ist, damit bereits innerhalb der Haushaltsplanung das Budget für die Kulturförderung präziser zu beziffern und die Verteilung der Fördergelder zum Ende eines Jahres abgestimmt zu haben, um mit Genehmigung und Bekanntmachung des Haushaltes die Fördergelder umgehend an die Antragssteller auszahlen zu können.

Zusätzlich werden unter Punkt 2 der Richtlinie die förderfähigen Ausgaben im Fall der Verpflegungskosten präzisiert, da es dazu mehrfach zu Nachfragen von Antragstellern kam.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Residenzstadt Neustrelitz.

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Anlagen

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