Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach dem erfolgreichen Interessenbekundungsverfahren im Jahre 2024 (noch in der 2. Förderperiode) und dem sogenannten Übergangsjahr 2025 (bereits Beginn der 3. Förderperiode), in dem seitens des Bundesamtes eine Neuausrichtung und strukturelle Änderungen der Partnerschaften erfolgten, kann nunmehr der Beschluss der Stadtvertretung Neustrelitz zur Förderperiode 2025 bis 2032 erfolgen.

  1. Die Stadtvertretung Neustrelitz nimmt den beiliegenden Zuwendungsbescheid (Anlage 1) vom 02.03.2026 und die damit verbundenen Programmgrundsätze zur Kenntnis und akzeptiert diese.

 

  1. Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt, 138.889,00 € in den Haushalt 2026 einzustellen, davon sind 10% (13.889,00 €) Eigenmittel seitens der Stadt bereitzustellen, diese Verfahrensweise wird während der gesamten 3. Förderperiode beibehalten.

 

  1. Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt, dass für die Nutzung seitens des Bundes bereitgestellter Aufstockungsmittel je Programmjahr ein separater Beschluss gefasst werden muss. Die Aufstockung ist zu begründen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass – wie in der 1. und 2. Förderperiode bereits gehandhabt – je ein Vertreter pro Fraktion in den Bündnis – Begleitausschuss entsandt wird. Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 sind das:

Fraktion CDU/FDP:  Herr Valentin Lunkenheimer

Fraktion AfD:   Herr Johannes Freese

SPD:    Herr Thomas Hildebrandt

Puls/Die Linke/Grüne: Herr Dr. Thomas Fiß

 

 

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz legt fest, dass diese Vertreter so lange im Bündnis – Begleitausschuss verbleiben, bis sie mit Beginn der neuen Wahlperiode durch die neu gewählten Fraktionsvertreter ersetzt werden können, es sei denn, die entsendende Fraktion möchte ihren Vertreter, z.B. im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens, selbst ersetzen.

Die Stadtvertretung Neustrelitz empfiehlt, seitens der neu gewählten Stadtvertretung im Jahr 2029 über den Verbleib im Bundesprogramm zu beraten und ggf. neu zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Residenzstadt Neustrelitz befindet sich aktuell in der 3. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Am 03.09.2024 erfolgte im Ausschuss für Bildung und Soziales durch das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle die Vorstellung der neuen Förderperiode per Power-Point-Präsentation sowie die Beteiligung der Residenzstadt an einem Interessenbekundungsverfahren. Aufgrund des erfolgreichen Interessenbekundungsverfahrens wurde ein Antrag für die 3. Förderperiode fristgerecht gestellt. Dies wurde am 12.11.2024 im Ausschuss für Bildung und Soziales durch das federführende Amt mitgeteilt. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass in der neuen Förderperiode neue Themenschwerpunkte gesetzt wurden. Die Erstellung von Schutzkonzepten und die Erarbeitung einer Situations- und Ressourcenanalyse sind erforderlich.

 

Zudem wurde mitgeteilt, dass die Residenzstadt Neustrelitz die Weiterarbeit mit dem aktuellen Träger der Koordinierungs- und Fachstelle fortsetzen wird. Der Träger die AWO Vielfalt MSE gGmbH, stellt seit 2023 für die Residenzstadt die Koordinierungs- und Fachstelle. Kooperationsvereinbarungen mit der AWO werden je neue Laufzeit einer Förderperiode geschlossen. Ein großer Themenschwerpunkt im Übergangsjahr 2025 war die Klärung der Stimmrechte der Fraktionsmitglieder im Bündnis-Begleitausschuss, als beschließende Mitglieder. Schon in den letzten Förderjahren hat sich die Stadtvertretung Neustrelitz dafür ausgesprochen, dass sie Vertreter der verschiedenen Fraktionen, fünf Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft sowie einschließlich des Jugendforums (neue Bezeichnung Jugendrat) für die Zusammensetzung des Begleitausschusses notwendig sind, um gerade den städtischen Willen im Begleitausschuss abbilden zu können, so dass eine Transparenz zwischen Verwaltung und Stadtvertretung gegeben ist (siehe Besetzung Begleitausschuss Beschlussvorlage VO/2020/489).

 

Die Stadtvertretung, das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle sowie die Mitglieder der letzten Förderperiode des Begleitausschusses haben sich deutlich für eine Zusammenarbeit mit den Fraktionsmitgliedern gegenüber dem Bund ausgesprochen, wodurch die Zusammensetzung des Bündnis-Begleitausschuss zeitverzögert stattfand. Eine Berufung der Mitglieder und eine gemeinsame Erarbeitung der Geschäftsordnung konnte am 06.10.2025 im Bündnis-BGA beschlossen werden.

 

Die Mitglieder des Bündnis-Begleitausschuss wurden um Vertreter des Amtes für Bildung und Soziales, des Amtes für Ordnung und Sicherheit, Sportvereine sowie Polizei erweitert. Der bisherige und zukünftige (neu gewählte) Vorsitzende des Ausschusses bleibt Herr Hildebrandt. Am 25.11.2025 wurde durch das Bürgermeisteramt mitgeteilt, dass ein Antrag für das 2. Förderjahr mit einer Fördersumme von 125.000,00 € gestellt wurde.

 

Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) am 02.03.26 im Portal des Bundesprogramms der Residenzstadt online zugestellt. Im Zuwendungsbescheid unter weitere Nebenstimmung 2.11. h wird benannt, dass für die Durchführung der Partnerschaft für Demokratie eine Beschlussfassung von der Stadtvertretung oder einem beschlussfassenden Ausschuss nachzuweisen ist.

 

Die Zuwendung in Höhe von 125.000,00 € wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Bewilligungszeitraum gewährt. Die Residenzstadt Neustrelitz hat dabei einen Eigenanteil von 10 %. In den letzten Förderjahren wurde dieser Eigenanteil nicht völlig ausgeschöpft. Am 06.03.2026 teilte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). mit, dass die Möglichkeit einer Aufstockung der Höchstfördersumme von 140.000,00 € beantragt werden könne. Die Residenzstadt möchte in diesem Jahr davon keinen Gebrauch machen, jedoch lässt sich die Stadt offen, eine mögliche Erhöhung in den Folgejahren zu beantragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: nein

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Anlagen

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