Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz den aufgestellten Jahresabschluss 2024 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ der Stadt Neustrelitz fest und beschließt diesen.

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Neustrelitz hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.02.2026 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ der Stadt Neustrelitz zugestimmt.

 

Auf der Grundlage dieses Berichtes empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung, den erstellten Jahresabschluss 2024 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ festzustellen und zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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