Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung kommt der Forderung der Rechtaufsichtsbehörde, eine Anpassung in der Kulturförderrichtlinie vorzunehmen, nach. Die Stadtvertretung stimmt der Änderung unter 6.2 der Richtlinie zur Förderung der Kultur und Städtepartnerschaften der Residenzstadt zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Rechtsaufsichtsbehörde stellt fest, dass die Kulturförderrichtlinie der Residenzstadt Neustrelitz unter Punkt 6.2. mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang gebracht werden sollte.

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus ist ein beratender Ausschuss und kann somit keine Entscheidungen zur Vergabe von Fördermitteln treffen. Er könnte jedoch Empfehlungen aussprechen.

Damit wird der aktuelle Passus unter 6.2 Bewilligungsverfahren geändert.

 

Bisherige Fassung vom 02.02.2025

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Ausschuss für Kultur und Tourismus der Residenzstadt Neustrelitz ab einem Zuwendungsbetrag von über 1.000 Euro. Ansonsten entscheidet der Bereich Kultur und Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der kulturellen Bedeutung, der finanziellen Verhältnisse der Stadt und der verfügbaren Mittel.

 

Neue Fassung

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Bürgermeister der Residenzstadt Neustrelitz in Zusammenarbeit mit dem Bereich Kultur und Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung, der nach Prüfung der Anträge eine Entscheidungsvorlage für den Bürgermeister erarbeitet. Hierbei hat er die kulturelle Bedeutung, die finanziellen Verhältnisse der Stadt und die verfügbaren Mittel zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus der Residenzstadt Neustrelitz wird in der Folge über die geplante Verteilung der Fördermittel in Kenntnis gesetzt und darf Empfehlungen aussprechen. Die finale Entscheidung obliegt dem Bürgermeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto:

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt: 0 €

0 €

 

Alt: 0 €

0 €

Neu: 0 €

0 €

 

Neu: 0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto:

 

Produkt/Konto:

Maßnahme-Nr.:

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:0 €

0 €

 

Alt: 0 €

0 €

Neu:0 €

0 €

 

Neu: 0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt: 0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt: 0 €

 

Produkt / Konto: 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.: 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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