Informationsvorlage - IV/2026/147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V sind die Gemeinden verpflichtet, über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts in einem Beteiligungsbericht zu informieren und diesen fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht ist bis zum 30.09. des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Er bietet eine umfassende Information über die Struktur unserer Beteiligungen, ihre Aufgaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie deren Vollziehung, die finanziellen Auswirkungen im städtischen Haushalt sowie deren Vermögens- und Ertragslage. Im Wesentlichen basieren die getroffenen Aussagen auf den testierten Prüfberichten zu den jeweiligen Jahresabschlüssen inklusive der Lageberichte 2024 unserer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen.

 

Die Erstellung des Berichtes verzögerte sich durch leicht verspätet vorliegende geprüfte Jahresabschlüsse unserer Beteiligungen.

 

Mit der Vorlage des Beteiligungsberichts 2024 erfüllt die Residenzstadt Neustrelitz ihre Verpflichtung zur jährlichen Information der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sowie der interessierten Bürgerinnen und Bürger über ihre Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts.

 

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Anlagen

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