Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftliche und ökologische Ausgestaltung der Straßensanierungsarbeiten in der Augustastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- CDU/FDP Fraktion
- Bearbeiter:
- Cindy Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
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Vorberatung
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27.01.2026
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, dass bei den Straßensanierungsarbeiten in der Augustastraße der vorhandene Pflasterbelag vorrangig wiederzuverwenden ist. Die vorhandenen Pflastersteine sind nach dem Aufnehmen der Straße, der Erneuerung des Unterbaus und der notwendigen Aufbereitung erneut einzusetzen, sofern deren Zustand und Menge dies zulassen.
Die Beschaffung neuer Pflastersteine soll ausschließlich insoweit erfolgen, wie dies aufgrund von unvermeidbarem Schwund, Bruch oder fehlender Stückzahlen zwingend erforderlich ist.
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Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Im Zuge der geplanten Straßensanierungsarbeiten in der Augustastraße ist vorgesehen, den bestehenden Straßenbelag aufzunehmen, den Unterbau der Straße zu erneuern und anschließend den vorhandenen Pflasterbelag wieder aufzubringen. Die CDU/FDP Fraktion hält eine vollständige Neubeschaffung von Pflastersteinen für nicht wirtschaftlich, sofern der vorhandene Belag grundsätzlich weiterverwendbar ist. Die Wiederverwendung der vorhandenen Pflastersteine stellt aus Sicht der CDU/FDP Fraktion sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht die sinnvollere Lösung dar. Durch die Wiederverwendung können Materialkosten reduziert, Ressourcen geschont und unnötige Entsorgung vermieden werden. Neue Pflastersteine sollen daher nur ergänzend eingesetzt werden, soweit dies technisch erforderlich ist.
