Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass bei den Straßensanierungsarbeiten in der Augustastraße der vorhandene Pflasterbelag vorrangig wiederzuverwenden ist. Die vorhandenen Pflastersteine sind nach dem Aufnehmen der Straße, der Erneuerung des Unterbaus und der notwendigen Aufbereitung erneut einzusetzen, sofern deren Zustand und Menge dies zulassen.

Die Beschaffung neuer Pflastersteine soll ausschließlich insoweit erfolgen, wie dies aufgrund von unvermeidbarem Schwund, Bruch oder fehlender Stückzahlen zwingend erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Im Zuge der geplanten Straßensanierungsarbeiten in der Augustastraße ist vorgesehen, den bestehenden Straßenbelag aufzunehmen, den Unterbau der Straße zu erneuern und anschließend den vorhandenen Pflasterbelag wieder aufzubringen. Die CDU/FDP Fraktion hält eine vollständige Neubeschaffung von Pflastersteinen für nicht wirtschaftlich, sofern der vorhandene Belag grundsätzlich weiterverwendbar ist. Die Wiederverwendung der vorhandenen Pflastersteine stellt aus Sicht der CDU/FDP Fraktion sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht die sinnvollere Lösung dar. Durch die Wiederverwendung können Materialkosten reduziert, Ressourcen geschont und unnötige Entsorgung vermieden werden. Neue Pflastersteine sollen daher nur ergänzend eingesetzt werden, soweit dies technisch erforderlich ist.

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