Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2025/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung ermächtigt den Bürgermeister der Residenzstadt Neustrelitz Andreas Grund und seine beiden Stellvertreter Frau Christina Sturm und Herrn Nico Ruhmer dazu, eine rechtsverbindliche Unterschrift zur Teilnahme an einer zentralen Beschaffung des Landes Brandenburg für eine DLAK 23/12 nach DIN EN 14043 gegenüber dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Für das Jahr 2026 ist die Beschaffung eines neuen Drehleiterfahrzeuges DLAK für die Freiwillige Feuerwehr Neustrelitz vorgesehen. Hierzu war in diesem Jahr eine europaweite Einzelausschreibung geplant. Der Brandschutzbedarfsplan empfiehlt eine Ersatzbeschaffung des alten KFZ mit Baujahr 2000 bis zum Jahre 2030. Die Kosten belaufen sich auf geschätzt 900.000 €. Hierfür liegen Fördermittelanträge zu je einem Drittel beim Landkreis MSE und beim Land M-V vor. Eine positive Bescheidung an dieser Stelle kann derzeit noch nicht abgegeben werden. Im Jahre 2020 wurde eine 10 Jahresinspektion durchgeführt, so dass zu erwarten war, dass das Fahrzeug noch bis zum Jahr 2030 wirtschaftlich betrieben werden kann.

 

Ende März 2025 teilte das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK MV) mit, dass das Bundesland Brandenburg beabsichtigt in diesem Jahr die Zentralausschreibung für eine DLK 23/12 nach DIN EN 14043 (Fertigstellung spätestens 2029) durchzuführen, an der das Land M-V teilnehmen kann. Um sich an dieser zu beteiligen, wird eine verbindliche Abnahmeerklärung des Bürgermeisters der Residenzstadt Neustrelitz und seiner beiden Stellvertreter benötigt, die beim LPBK MV bis zum 26.05.2026 abgegeben werden muss. Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift erklärt die Residenzstadt Neustrelitz, dass die Zustimmung zur Art und Beschaffenheit der Lieferleistung erteilt ist und die finanziellen Mittel für das Vorhaben zur Verfügung stehen. Weiter wird damit erklärt, dass der Beschluss der Stadtvertretung zur Beschaffung vorliegt sowie dass die Stadt einen Abrufvertrag mit dem Lieferanten schließen wird und die Abnahme verbindlich erfolgt.

 

Wir empfehlen die Teilnahme an dieser Ausschreibung. Eine Teilnahme wäre von Vorteil, da sie Ausschreibungskosten einspart. Zudem ist durch eine Zentralausschreibung zu erwarten, dass ein weitaus günstigeres Angebot erfolgt, als dies bei einer Einzelausschreibung der Fall ist. Wir gehen in beiden Fällen von einem gleichen Fertigstellungstermin aus, da der Zeitpunkt der Ausschreibung im Jahr 2025 erfolgt. Die Fördermittelanträge werden bei den Fördermittelgebern durch die Residenzstadt Neustrelitz angepasst. Die Mittel sind im HH-Plan 2026 eingestellt.“

 

 

 

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