Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2025/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers sowie zur Wahl des Ortswehrführers und dessen Stellvertreters in der Ortsfeuerwehr Neustrelitz sowie der Ortswehrführerin Fürstensee und des Ortswehrführers Klein Trebbow der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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22.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt der Wahl nachfolgender Personen in die genannten Funktionen zu:
Jörg Westphal stellvertretender Gemeindewehrführer Freiwillige Feuerwehr
Neustrelitz
Thomas Tschirch Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Neustrelitz,
Norbert Bürger stellvertretender Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Neustrelitz,
Nadine Schaafhausen Ortswehrführerin der Ortsfeuerwehr Fürstensee,
Hans Lindow Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Klein Trebbow.
Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Nach § 12 Brandschutzgesetz M-V wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr
aus ihrer Mitte, nach Vorschlagsunterbreitung an den Bürgermeister, für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter. Die Wahl fand am 28.03.2025 statt. Die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren wählen außerdem für die gleiche Wahlzeit den Ortswehrführer und den Stellvertreter. Auch die Wahlen für die Ortsfeuerwehr Neustrelitz, Strelitz-Alt, Fürstensee und Klein Trebbow fanden am 28.03.2025 statt.
Die Gewählten werden zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung nimmt der Bürgermeister vor.
Wählbar ist, wer mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die
persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt, die für das Amt erforderlichen
Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Wahl der Ortswehrführer sowie des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter bedarf
der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Wahlleitung und der Bürgermeister bestätigten das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen der im Beschlussvorschlag Genannten.
Für die Position des Gemeindewehrführers und des Ortswehrführers einschließlich seines Stellvertreters für die Ortsfeuerwehr Strelitz-Alt, wurde kein Kandidat gewählt. Hier werden die Wahlen wiederholt.
