Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2025/076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den Quartiergebern, die am elektronischen Meldescheinsystem AVS und dem integrierten Kurabgabe-Abrechnungsverfahren der Residenzstadt Neustrelitz teilnehmen, zur Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen einen Betrag i. H. v 3,5 % der jeweils abgerechneten Kurabgabe zu erstatten. Ebenso erhält derjenige Quartiergeber eine pauschale Aufwandsentschädigung, wer aufgrund einer positiv beschiedenen Härtefallregelung manuelle statt elektronischer Meldungen vollzieht. Der Abzug des zu erstattenden Betrages erfolgt direkt mit der jeweiligen (Quartals-) Abrechnung.

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Residenzstadt Neustrelitz hat zur teilweisen Deckung seiner touristischen Aufwendungen zum 01.05.2024 die Kurabgabe eingeführt. Die im gesamten Stadtgebiet gültige Satzung basiert auf dem § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V), die auch die Mitwirkungspflicht der Quartiergeber in Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 Abs 3 KAG M-V) gesetzlich vorschreibt.

Die Stadt Neustrelitz hat für die Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen der Quartiergeber eine pauschale Aufwandsentschädigung aus allgemeinen Haushaltsmitteln i.H. von 3,5% rückwirkend ab dem 1.5.2024 ausgezahlt. Diese Entschädigung ist für den finanziellen Aufwand der Gastgeber, z.B. für Druckerpatronen und ggf. Gebühren bei Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten gedacht und für den zeitlichen Aufwand der Erfassung der Gastdaten. Papiervorlagen werden durch die Stadt bereitgestellt. Eine Entschädigung erhält, wer das durch die Residenzstadt Neustrelitz kostenlos zur Verfügung gestellte Meldesystem AVS nutzt sowie wer aufgrund einer positiv beschiedenen Härtefallregelung manuelle statt elektronischer Meldungen vollzieht.

Die positiv beschiedene Härtefallregelung stellt eine Lösung für Gastgeber dar, die aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten (z.B. kein Drucker, kein Internet) das AVS-System nicht nutzen können und daher die Voraussetzungen für das onlinebasierte System nicht erfüllen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Stadt Neustrelitz und erfolgt auf Grundlage der Prüfung der besonderen Umstände des jeweiligen Quartiergebers.

 

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