Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2024 (GVOBl. M-V S. 110), beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 76/22 „Pflege- und Gesundheitszentrum Schwarzer Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C), als Satzung.
  2. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 21.03.2024 (VO(S)/2024/921) geänderte Entwurf des B-Plans wurde in der Zeit vom 09.07. bis 08.08.2024 erneut öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur geänderten Planung beteiligt. Die zu den geänderten oder ergänzten Teilen eingereichten Stellungnahmen wurden mit dem Beschluss vom 07.11.2024 (VO(S)/2024/018) durch die Stadtvertretung abgewogen.

Da nunmehr die Voraussetzungen, die im Abwägungsbeschluss formuliert wurden, erfüllt sind, kann der B-Plan in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Form beschlossen werden.

Die gemäß Punkt 2 des Beschlussvorschlags zu billigende Begründung liegt ebenfalls als Anlage bei.

 

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Anlagen

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