Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/029-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Strelitzhalle der Residenzstadt Neustrelitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Strelitzhalle wurde nicht ausschließlich als Sporthalle entworfen, sondern als eine Sportstätte mit Mehrzwecknutzung, die auch verschiedene andere Veranstaltungen erlaubt. Im Gegensatz zu den anderen städtischen Sporthallen bietet sie die Möglichkeit, neben Sportveranstaltungen auch unterschiedliche Events durchzuführen. Aufgrund der Konzeption, u.a. durch Zuschauertribüne, möglichem Ausschank usw. unterscheidet sich die Strelitzhalle von den anderen städtischen Sporthallen deutlich. So besteht die Möglichkeit, dass die Strelitzhalle im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht weiter als reine Sporthalle, sondern als Mehrzweckhalle gewertet wird, so dass sie steuerrechtlich dann als Betrieb gewerblicher Art (BgA) eingestuft werden kann.

 

Mit Umwandlung der Strelitzhalle in einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) werden bestimmte Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig können aber auch gezahlte Vorsteuerbeträge in den Abzug gebracht werden. Um die Strelitzhalle von den anderen städtischen Sportstätten abzugrenzen, muss diese aus der Sportstättensatzung der Residenzstadt Neustrelitz herausgelöst und separat als Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen werden.

 

In diesem Zusammenhang hat die Residenzstadt Neustrelitz die Entgelte für die Nutzung der Strelitzhalle neu kalkuliert. Für die Vereine der Residenzstadt Neustrelitz ergeben sich keine Veränderungen an der Höhe des Entgelts.

 

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Anlagen

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