Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/034
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Residenzstadt Neustrelitz (Hundesteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Finanzen und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Birgit Szumny
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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12.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Residenzstadt Neustrelitz (Hundesteuersatzung) gemäß Anlage.
Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Aufgrund der den Gemeinden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in den §§ 1 bis 3 des Kommunal-abgabengesetzes (KAG) erteilten Satzungskompetenz über die örtlichen Aufwand- und Verbrauchssteuern ist die Residenzstadt Neustrelitz berechtigt, eine Hundesteuer zu erheben.
Gegenwärtig sind 1.542 Hunde im Stadtgebiet gemeldet. Davon leben 128 als zweiter Hund und 20 als dritter Hund in den Haushalten. Der Trend zum Zweit- und Dritthund nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Um hier eine regulierende Wirkung zu erreichen, sollten die Hundesteuern auf das allgemeinen Niveau der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern angepasst.
Gegenwärtig wird die Hundesteuer auf der Grundlage der Satzung der Stadt Neustrelitz vom 12.07.2001 erhoben, d. h. eine Anpassung erfolgte vor über 23 Jahren.
Mit der Neufassung der Satzung erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung der Steuersätze in § 5, eine Klarstellung der Tatbestände einer Steuerbefreiung in § 6 sowie Anpassung der Steuerermäßigungen an die Gegebenheiten der Residenzstadt Neustrelitz in § 7.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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80,9 kB
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