Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt

 

die Richtlinie der Residenzstadt Neustrelitz zur Förderung der Kultur und Städtepartnerschaften der Residenzstadt und setzt damit die derzeit gültige Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Vorhaben durch das Kulturamt der Stadt Neustrelitz außer Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Neustrelitz gilt als Kulturzentrum in der Mecklenburgischen Seenplatte. Neben der prägenden Architektur, gibt es bedeutsame Kultureinrichtungen sowie zahlreiche Kulturvereine, Chöre und Künstler sowie private Anbieter und Unternehmen, die durch ihre Aktivitäten zu einer vielseitigen Kulturlandschaft beitragen, die regional und überregional bekannt sind. Die Residenzstadt Neustrelitz fühlt sich für diese Entwicklung mitverantwortlich und fördert deshalb kulturelle Projekte und Aktivitäten, die das kulturelle Leben in der Stadt bereichern, die Vielfalt des kulturellen Angebots unterstützen und zur kulturellen Bildung beitragen.

Die aktuelle Kulturförderrichtlinie von 1997, mit der Anpassung von 1999, entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben an eine Richtlinie und der aktuellen Gesetzgebung. Eine Überarbeitung der Richtlinie war daher zwingend notwendig.

 

Es hat keine finanziellen Auswirkungen, weder jetzt noch nächstes Jahr 

 

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Anlagen

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