Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz, dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2023 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ der Stadt Neustrelitz Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat auf der Grundlage des erstellten Jahresabschlusses 2023, des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses vom 07.10.2024 und des abschließenden Prüfvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.11.2024 den Jahresabschluss 2023 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ festgestellt und beschlossen.

In der Folge empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz, dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2023 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ Entlastung zu erteilen. 

 

 

 

 

 

 

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