Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz den aufgestellten Jahresabschluss 2023 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ der Stadt Neustrelitz fest und beschließt diesen.

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Neustrelitz hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.10.2024 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ der Stadt Neustrelitz zugestimmt.

Auf der Grundlage dieses Berichtes empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung, den erstellten Jahresabschluss 2023 des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtdenkmal Neustrelitz“ festzustellen und zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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