Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2023 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat auf der Grundlage des erstellten Jahresabschlusses 2023 der  Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz, des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses vom 07.06.2024 und des abschließenden Prüfvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.11.2024 den Jahresabschluss 2023 der  Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz festgestellt und beschlossen.

In der Folge empfiehlt der Rechnungsausschuss gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz, dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2023 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

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