Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschluss 2023
der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeiter:
- Ina Rütz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Dezernentenkonferenz
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
|
Entscheidung
|
|
|
12.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2023 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz Entlastung zu erteilen.
Beratungsergebnis |
||||||
Gremium |
Sitzung am |
TOP |
||||
|
|
|
||||
|
||||||
einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
|
|
|
|
|
|
|
Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat auf der Grundlage des erstellten Jahresabschlusses 2023 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz, des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses vom 07.06.2024 und des abschließenden Prüfvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.11.2024 den Jahresabschluss 2023 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz festgestellt und beschlossen.
In der Folge empfiehlt der Rechnungsausschuss gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz, dem Bürgermeister für den beschlossenen Jahresabschluss 2023 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz Entlastung zu erteilen.
