11.05.2023 - 11 Neustrelitz auf den Weg zur „Schwammstadt“ bringen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Do., 11.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- PuLS/LINKE/GRÜNE Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jagszent gibt kurze Informationen zu dieser Beschlussvorlage.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat sich bereits abgezeichnet, dass die Beschlussvorlage keine Mehrheit finden wird.
Aus diesem Grund stellt die Fraktion DIE LINKE (abgestimmt mit den anderen Fraktionen) folgenden Änderungsantrag:
Die Residenzstadt Neustrelitz bekennt sich zum Konzept der Schwammstadt und nimmt INTEGRIERT dieses in ihr Leitbild auf.
Alle anderen Punkte im Beschlussvorschlag werden gestrichen.
Es erfolgt eine Diskussion mit einem weiteren Änderungsvorschlag durch Herrn Grund:
Die Residenzstadt Neustrelitz bekennt sich zum Konzept PRINZIP der Schwammstadt….
Herr Oehlschläger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, zur Abstimmung zu kommen.
Frau Schüssler und Herr Kowarik verlassen die Sitzung. Somit sind nunmehr 22 Stadtvertreter anwesend.
Es wird über unten stehenden geänderten Beschluss abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Residenzstadt Neustrelitz bekennt sich zum Konzept PRINZIP der Schwammstadt und nimmt INTEGRIERT dieses in ihr Leitbild auf.
Bei allen städtebaulichen Planungen und Maßnahmen ist das Konzept der Schwammstadt mitzudenken und zu berücksichtigen:
1. Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Versickerung oder zur zeitversetzten Abgabe der Regenmengen an die Kanalisation
2. Verstärkte dezentrale Nutzung von zurückgehaltenem Niederschlagswasser z.B. zur Bewässerung von Grünflächen in Trockenperioden; Schaffung von Speicherkapazitäten z.B. in Form von ober- und unterirdischen Zisternen
3. Förderung und Ausbau
- von Dach- und Fassadenbegrünungen für bessere Verdunstungskühlung vor allem
bei Neubauten
- der Nutzung von Niederschlagswasser durch die Grundstückseigentümer
4. Förderung von Grundwasserneubildung, u.a. wo möglich durch die Entsiegelung von Flächen und die Schaffung von Versickerungsflächen