21.03.2023 - 4 Aufgabenstellung für ein Gutachten zur Prüfung ...

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Wortprotokoll

Herr Maaß informierte die Ausschussmitglieder über den Inhalt der Aufgabenstellung  und darüber, dass die Fertigstellung dieser in der 13. Kalenderwoche erfolgen würde. Der Entwurf ist als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

Herr Petters merkte an, dass in der vorgestellten Fassung der Aufgabenstellung nicht auf die Quecksilberbelastung als Problem des Klärschlamms der Stadt Neustrelitz hingewiesen wurde und erfragte, ob es neue Erkenntnisse diesbezüglich geben würde.

Herr Maaß führte dazu aus, dass die Aufgabenstellung einen Hinweis auf die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von Quecksilber enthalten würde. Im August 2022 betrug der Quecksilberwert 2,65 mg/kg, erlaubt sind 1,0 mg/kg. Durch das Einsetzen des Verdünnungseffektes liegt dieser Wert aktuell bei 1,6 mg/kg, aber die Herkunft sei weiterhin ungeklärt. Eine labortechnische Untersuchung wird der Aufgabenstellung beigefügt.

Herr Herrmann führte aus, dass es für ihn unbefriedigend sein, dass die Herkunft des Quecksilbers bisher nicht geklärt werden konnte. Herr Maaß verwies darauf, dass mögliche Ursachen die Abwässer von Zahnärzten und auch von Putzmitteln wären und die Werte schwanken würden.

Herr Dudziak merkte an, dass ihm die im Vordergrund stehende regionale, ökologische und landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms in der vorgetragenen Aufgabenstellung fehlen würde. In Hinblick auf das zu erstellende Gutachten schlug er vor, dass auch ein möglicher Veränderungsbedarf in der vor ca. 30 Jahren erbauten Kläranlage mitbegutachtet werden sollte. Weiterhin schlug er vor, dass das Gutachten die Eintrittsquellen für die Schwermetalle benennen sollte und dementsprechend die Aufgabenstellung zu erweitern. Ziel müsse die regionale Verwertung und nicht der Abtransport sein.

Herr Maaß führte dazu aus, dass es in 2018 eine Regimeänderung in der Kläranlage gab und beispielsweise dadurch die Geruchsbelästigung verringert wurde. Zur angesprochenen Herkunftsfindung merkte er an, dass diese einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde. Um eine landwirtschaftliche Verwertung, die theoretisch bis 2029 durchführbar ist, zu ermöglichen, sei eine regelmäßige Beprobung erforderlich.