30.03.2023 - 6 Anfragen der Stadtvertreter

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Henze fragt nach, wo im Haushalt der Abriss der Stege in Prälank zu finden ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Mittel waren im Haushalt 2022 eingestellt und in Form von Haushaltsresten aus 2022 in das Jahr 2023 übertragen worden.

 

 

 

Frau Raemisch bittet um Wortprotokoll.

Herr Bürgermeister Grund: In der Sitzung am 02.02.2023 erklärten Sie beim Vortrag des Stadtvertreters Milbredt, das die angestrebte Erklärung nicht in die Stadtvertretung gehöre und verwiesen auf die Geschäftsordnung der Stadtvertretung.

Ich bitte um eine konkrete Antwort, d.h. nicht eine blumige Auslegung, sondern Paragraph und Absatz, wo das in der Geschäftsordnung der Stadt Neustrelitz steht.

Eine Geschäftsordnung regelt Vorgänge und Abläufe.

Mit Erfahrung in 2 Wahlzeiten als Fraktionsvorsitzender, nach 20 Jahren Amtszeit als Bürgermeister, sollten Sie demokratische Grundrechte als gute Basis verinnerlicht haben.

Warum sollte eine Geschäftsordnung diese einschränken können?

Es ist immer wieder das mehrfach angesprochene Problem, dass Sie nicht zuhören wollen und nicht reflektieren, was Bürgerwille und -sorgen sind.

Konkrete Fragen im Hauptausschuss am 28.03.2022 zum Verhältnis Bürgermeister - Stadtvertretung konnten Sie nicht zum Beantworten und Nachdenken bewegen. Stadtentwicklung zu gestalten ist spannend, aber nicht immer einfach. Das geht nur im guten sachlichen Miteinander.

Es hat den Anschein, dass Sie nicht den Sinn anerkennen wollen, dass die Stadtvertretung der Dienstherr des Bürgermeisters ist, so ist es aber.

 

Gut ist, dass die Kommunalverfassung von Mecklenburg-Vorpommern mir als Gemeindevertreter das Recht gibt, mein Mandat im Rahmen der Gesetze, nach meiner freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben.

Und der Stadtvertretung die Möglichkeit gibt, Zitat:

„Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

Immer wieder auf ein Miteinander zum Wohl der Stadt hoffend, weil resignieren sowas von schadet, bitte ich um Nachdenklichkeit.“

 

Herr Grund bittet darum, dass die (ad hoc) Antwort im vergangenen Hauptausschuss, um die Hauptsatzung und Kommunalverfassung zu ergänzen sei.

 

 

Herr Herrmann erkundigt sich, wann der Notartermin zur Grundstücksübertragung Schlossturm sein wird.

Dazu erklärt Herr Grund, dass es ein Einigungsprotokoll für die Übertragung geben soll, der Zeitpunkt für einen Notartermin jedoch noch nicht genannt werden kann (wahrscheinlich erst nach Vorliegen der Schlussvermessung nach Errichtung).

 

Auf die Anmerkung von Herrn Bussert zu den Antworten der Anfragen der Bürger in der Einwohnerfragestunde wird festgehalten, dass hier zukünftig eine Information in geeigneter Weise an die Stadtvertretung erfolgen wird.

 

 

Herr von der Wense erkundigt sich, ob die am Prälanker See abgerissenen Stege eventuell ersetzt werden oder der Bestandsschutz nun unwiederbringlich weg ist.

Dazu erklärt Herr Grund, dass es die Überlegungen gibt, vorhandene Pontons (nach Anschaffung von neuen) vom Glambecker See zu nutzen. Der Bestandsschutz sei ohnehin nicht gegeben, es gibt keine Bestandsunterlagen oder Genehmigungen für die Errichtung dieser Stege.

 

Herr Hänsch erkundigt sich zum aufgestellten Automaten (Auswahl der Waren nicht gerade jugendgerecht u.a. mit Alkohol oder Zucker versetzt) am Katersteig. Dies ist Treffpunkt für Jugendliche, die zum Teil noch keinen Alkohol kaufen dürfen. Herr Hänsch ist verwundert, dass Stadt hier eine Genehmigung erteilt hat.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bezüglich der Snack- und Getränkeautomaten am Katersteig ist aus gewerberechtlicher Sicht Folgendes festzustellen:

Die Kontrolle zur Einhaltung des Jugendschutzes obliegt dem Landkreis MSE. Am 08.02.2023 wendete sich das Gewerbeamt postalisch an den Landkreis mit der Bitte um Stellungnahme und Tätigwerden bezüglich des Sachverhaltes. Es sind entsprechende Mitarbeiter vom Landkreis rausgefahren, um eine Ortsbesichtigung durchzuführen. An uns kam die Übermittlung, dass eine Stellungnahme folgen wird. Dies ist bis heute nicht geschehen. Der Gewerbetreibende meldete die Automaten Mitte Februar ab. Bis heute ist er seiner Abbaupflicht nicht nachgekommen. Die Stadt hat hierfür keinerlei Genehmigungen erteilt.

 

Herr Petters bittet darum, dass die Antwort zur Sanierung des Zierker Sees bitte umfangreicher im Protokoll bzw. als Anlage beantwortet wird.

 

Weiterhin erkundigt er sich, ob die Fertigstellung der Strelitzhalle zum 31.12.2023 realistisch ist, so wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau mitgeteilt.

Dazu fügt Herr Grund an dass, wenn man am Ende sicher sein kann, dass die Ursachen für die gesamten Schäden erkannt worden sind und wenn keine unvorhersehbaren Dinge eintreten, die Bauarbeiten bis zum Jahresende abgeschlossen sein sollten.

 

Herr Poland berichtet, dass der Citymanager im Seniorenclub Strelitz-Alt mitgeteilt haben soll, dass er für Strelitz-Alt nicht zuständig ist und bittet um Klärung.

Die Frage wird an den Citymanager gerichtet.

 

 

Herr Herrmann ist von Anwohnern der Herrmann-Thoms Straße angesprochen worden, dass dort bei Bauarbeiten durch die Stadtwerke zum wiederholten Male die Straße aufgenommen wurde (letztes/vorletztes Jahr erst passiert). Ist es organisatorisch und planerisch nicht so umzusetzen, dass die Straße dann auch mal einen ordentlichen Belag erhält?

 

Es ist finanziell nicht möglich, dass bei jeder Maßnahme der Stadtwerke eine Erneuerung der Straßenoberfläche vorgenommen wird, so die Verwaltung, die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Oberfläche ist Leistung der Stadtwerke und wird dort auch finanziert.

 

Online-Version dieser Seite: https://neustrelitz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8130&TOLFDNR=8130&selfaction=print