24.01.2023 - 6 Aufwertung der Marktmitte – Abstimmung zur weit...

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Wortprotokoll

Herr Zimmermann erläuterte die sich aus Sicht der Verwaltung aus dem Beschluss VO(S)/2022/798 vom 08.12.2022 ergebenden Konsequenzen. Demnach wurde der Anschaffung und Aufstellung von Pflanzschalen nicht zugestimmt, was zur Konsequenz hat, dass die diesbezügliche Spende zurückgezahlt werden müsse. Bezüglich der ebenfalls aus der oben genannten Beschlussfassung herausgelösten Baumscheibenvergrößerung schlug er vor, das hiermit bereits befasste Büro Lohaus-Carl-Köhlmos zu beauftragen, dazu eine konkrete Planung (ggf. in Varianten) zu erarbeiten. Vorstellbar ist insbesondere eine Kombination aus Baumgitter und Bepflanzung (mit Stauden). Des Weiteren soll die Versorgungssituation der Bäume abschließend geklärt werden. Hierzu soll das eingesetzte Substrat im Bereich des Wurzelwerks überprüft werden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau stimmten der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Herr Dudziak schlägt vor, den Planer einzuladen um seine Vorstellungen zu erläutern. Dieses wird Herr Zimmermann zum gegebenen Zeitpunkt veranlassen.

Im Zuge der Diskussion meldete sich Herr Jagszent zum Thema Verkehrsberuhigung des Marktplatzes und dem dafür vorgesehenen Praxistest einer möglichen Omega-Lösung der Verkehrsführung zu Wort. Er schlug vor, diesen zwischen dem Abschluss des Ausbaus der Seestraße und dem Beginn des Ausbaus der Zierker Straße durchzuführen, zumal letztgenannte Maßnahme angesichts der verlängerten Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zeitlich verschoben werden könne. Herr Zimmermann führte dazu aus, dass die aktuelle Beschlussfassung zu den beiden Fortschreibungen des Verkehrsentwicklungsplanes vorsieht, dass dieser Praxistest erst nach Abschluss der Sanierung aller auf den Markt zuführenden Straßen durchgeführt wird. Ob dem Vorschlag von Herr Jagszent gefolgt werden kann, müsste überprüft werden insbesondere im Hinblick auf die Zeitschiene, in der die Zierker Straße im Hinblick auf die Abruffrist der bewilligten Fördermittel spätestens umgesetzt sein muss.