08.12.2022 - 21 Prüfung von Alternativen zur Klärschlammverwert...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jagszent stellt den Beschluss vor und in der anschließenden Diskussion werden folgende Änderungen vorgetragen:

 

Das Datum in Punkt 1 und 3 soll vom 30.06.2023 auf den 31.12.2023 geändert werden.

Das Wort "EXAKT" im Punkt 1 des Beschlussvorschlages soll gestrichen werden.

 

Herr Grund betrachtet die Beschlussvorlage aufgrund einiger Formulierungen im Beschlussvorschlag kritisch.

 

Herr Kowarik und Frau Schüssler verlassen die Sitzung. Nunmehr sind 20 von 29 Stadtvertretern anwesend.

 

Herr Henze erklärt, welche Verfahren untersucht werden sollen (Punkt 3 Beschlussvorschlag).

  • Pyrolyse-Verfahren (Wasserzweckverband Frohnbach)
  • HTC-Verfahren (Relzow bei Murchin, gehört zu Anklam
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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2023 die finanziellen Konsequenzen für die Stadt Neustrelitz bei einem Ausstieg aus der Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (kkmv) mit Wirkung zum 31.12.2023 schriftlich herzuleiten und exakt zu beziffern. Bis auf Weiteres dürfen in der Gesellschafterversammlung keine Erklärungen abgegeben werden, die für die Stadt Neustrelitz rechtlich und finanziell belastend bindend sind.

2. Die Stadtvertretung erwartet eine Lösung für die Verwertung des Klärschlamms, die langfristig risikoarm sowie von übergeordneten Marktbewegungen und sonstigen Rahmenbedingungen so weit wie möglich unabhängig ist und im Idealfall lokale Wertschöpfung generiert.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Gutachten in Auftrag zu geben und der Stadtvertretung bis zum 31.12.2023 vorzulegen, das

- alle zu diesem Zweck denkbaren Verfahren zur Verwertung des anfallenden Klärschlamms der Stadt Neustrelitz einer Prüfung hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit unterzieht und

- eine Bewertung dieser Verfahren hinsichtlich eines optimierten Gesamtnutzens für die Gesellschaft vornimmt. Finanzielle und ökologische Aspekte sind dabei gleichrangig zu bewerten.

Sofern es Wirtschaftlichkeitsschwellen hinsichtlich der benötigten Mengen für bestimmte Verfahren gibt, die durch Zulieferung von Klärschlamm erreicht werden können, sind diese im Gutachten zu benennen.

4. Für das in Nr. 3 bezeichnete Gutachten sind durch die Stadtverwaltung 25 T€ in den Haushalt 2023 im Teilhaushalt 06 im Produktbereich 53 einzustellen und innerhalb des Teilhaushalts zu decken.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 29

Anwesend: 20

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: 4