29.11.2022 - 3.1 Weitere Gesellschaftsentwicklung der Klärschlam...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Grund begrüßte die Anwesenden und führte kurz zur Vorlage, die in der Beteiligungsverwaltung vorbereitet wurde und insgesamt in die vollständige Gesellschafterrunde geht, aus. Er wies darauf hin, dass bereits durch den Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 die Klärschlammverordnung in Kraft getreten ist. Am Ende dieses Jahres muss der zuständigen Behörde ein Bericht über die geplanten und eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der durchzuführenden Phosphorrückgewinnung vorgelegt werden.

In diesem Zuge hat er von den Ausschussmitgliedern das Rederecht für Frau Granert erbeten, Herr Wedermann ließ die Ausschussmitglieder abstimmen (einstimmig: JA) und erteilte Frau Glanert das Rederecht.

Frau Glanert informierte über

-          die Gründe, die den Zweckverband Wismar bewogen haben, in die KKMV einzutreten

-          die Ziele der KKMV

-          die Vorteile der kommunalen Gemeinschaft

-          den aktuellen Stand Bau einer eigenen Anlage in Rostock mit einer Kapazität von 50.000 t/a und Plazierung der Restmenge (ca. 35.000 t) am Markt entsprechend Beschlussvorlage (Variante 3) mit Option zum Bau eines zweiten Standortes im Bereich Neustrelitz/Neubrandenburg oder Schwerin

-          das bei Ausschreibung der Restmenge auf dem Markt gesetzte Limit von 118,00 €/t aus der in der Beschlussvorlage empfohlenen Variante 3.

 

Herr Grund dankte Frau Glanert für ihre Ausführungen und verwies auf die Anlagen zur Beschlussvorlage (Anlage 1 – Zusammengefasste Auswertung und Anlage 2 – Auswertung Variantenvergleich - Gesellschaftsentwicklung).

Herr Wedermann sieht Probleme in der Gesamtsituation (Einhaltung der Rechtlichkeit vs. Kosten als Entscheidungsträger) und in dem langen Transportweg nach Rostock, verwies aber auch gleichzeitig auf den hohen Stellenwert einer Solidargemeinschaft.

Herr Petters informierte darüber, dass die CDU-Fraktion nicht den Mehrwert für die Stadt Neustrelitz in der KKMV sieht und sie auch aus dem Grund, dass von den Zusagen aus der Anfangszeit kaum noch etwas übrig sei, der Vorlage nicht zustimmen wird.

Frau Glanert antwortete darauf, dass sich aus ihrer Sicht der Mehrwert für die Stadt Neustrelitz daraus ergibt, dass sie in der KKMV einen festen Partner hat, der sich um die Belange der Stadt auch in Hinblick auf die sich stetig ändernden Forderungen des Gesetzgebers kümmert.

Herr Petters fragte weiterhin, wer die genannten Preise pro t garantieren könne und ob es eine Garantie gäbe, dass der Preis bei der KKMV nicht ins Unermessliche steigen wird.

Frau Glanert führte dazu aus, dass die Beschlussvorlage so verfasst ist, dass die preisliche Obergrenze bei 118,00 €/t liegt. Nach durchgeführter Vergabe für die Ausschreibung der Restmenge (ca. 35.000 t) und der Ausschreibung für den Bau der Anlage mit einer Kapazität von 50.000 t/a soll ein Mischpreis von 118,00 €/t erzielt werden. Sollte dieser Preis nicht erreicht werden, wird der Bau der Anlage nicht erfolgen und die gesamte Meng des Klärschlamms zur Entsorgung durch Dritte ausgeschrieben. Das Projekt würde ruhen und es könne eine Marktbeobachtung erfolgen.

Herr Schwarz fragte an, ob in der Variante 3 der Beschlussvorlage die 35.000 t auszuschreibenden Schlämme in dem Preis von 118,00 €/t enthalten sind und ob dieser Betrag geschätzt wurde.

Frau Glanert bejahte, dass diese Schlämme enthalten sind und führte weiterhin aus, dass Angebote bei entsprechenden Verwertern abgefordert wurden und es für die zu bauende Anlage eine Kostenberechnung gäbe.

Herr Dudziak erklärte, dass er als Unternehmer kein gutes wirtschaftliches Handeln der Stadt erkennen könne. Die Vorlage von Alternativvorschlägen sieht er nicht bei der Politik, sondern als Aufgabe der Verwaltung.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 10

Anwesend: 8

Ja-Stimmen: -

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 2

Herr Maaß

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage