29.11.2022 - 3.4 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

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Wortprotokoll

Herr Zimmermann stellte die Beschussvorlage vor und informierte darüber, dass vor kurzer Zeit das Bergamt die Beendigung der Bergaufsicht für die zur Diskussion stehende Fläche erklärt hat und sich somit die im Abwägungstext darauf bezogenen Vorbehalte erübrigt haben. Der B-Plan kann somit unmittelbar nach Beschlussfassung in Kraft gesetzt werden.

Herr Dudziak fragte an, ob die Möglichkeit bestünde von den Betreibern der PV-Anlage einen „Stromzins“ zu bekommen. Herr Zimmermann wird dazu die Rahmenbedingungen, insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten, die das aktuelle EEG regelt, klären und in der Sitzung des Hauptausschusses bzw. der Stadtvertretung dazu informieren.

Herr Werdermann fragte an, warum der Empfehlung der Raumordnungsbehörde hinsichtlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrags zum Rückbau nach dem Zeitraum von 25 Jahren nicht gefolgt wurde. Unter Verweis auf die diesbezüglichen Ausführungen im Abwägungsbeschluss sagte Herr Zimmermann dazu aus, dass dieses zwischen dem Eigentümer und dem Vorhabenträger im Rahmen des für die Fläche abgeschlossenen Pachtvertrags hinreichend geregelt ist. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger ist somit nicht erforderlich.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich empfohlen

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 10

Anwesend: 8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage