14.06.2022 - 4.2 Zustimmung der Stadt Neustrelitz zur Zulassung ...

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Wortprotokoll

Herr Zimmermann erläuterte die Beschlussvorlage unter Nutzung einer Power-Point-Präsentation.

Die zwei geplanten Windenergieanlagen sollen über den Gleisen der Strecke Neustrelitz-Thurow-Feldberg in etwa 1 Kilometer Entfernung zur Wohnbebauung in Kiefernheide errichtet werden. Die vorhandenen Gleisanlagen könnten bei einer Wiederertüchtigung der Strecke weiter genutzt werden.

 

Herr Petter fragte an, ob

  • es im Eigentum der Stadt Neustrelitz besser geeignete Flächen geben würde bzw. ob die Möglichkeit bestünde, die Anlagen in Richtung Osten zu verschieben
  • sich in Bezug auf die geplanten Standorte in einem Waldgebiet mit der Thematik Brandschutz / Rettungswege befasst wurde.

 

Herr Zimmermann führte dazu aus, dass der Standortvorschlag Ergebnis einer von den Stadtwerken veranlassten Standortprüfung war und eine Beteiligung der Forstbehörde (u.a. zur Frage, wieviel Wald umgewandelt werden muss) und des Landwirtschaftsministeriums erfolgen wird. Auch die Frage des Brandschutzes wird erst im noch folgenden Verfahren abschließend geprüft. Grundsätzlich schätzte er ein, dass es durchaus Standortalternativen gibt, die allerdings aus seiner Sicht entweder sensiblere Natur- bzw. Freiräume betreffen würden oder sich nicht im Eigentum der Stadt befinden.

In Bezug auf die Frage einer möglichen Standortverschiebung in Richtung Osten wird Herr Zimmermann an die Stadtwerke herantreten und um eine Prüfung bzw. Stellungnahme bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 20.06.2022 bzw. zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.03.2022 bitten.

Herr Herrmann leitete aus den Kriterien, die aus seiner Sicht gegen Windenergieanlagen sprechen, nämlich Schattenschlag, Geräuschimmission und Optik, ab, dass nur der letztgenannte Aspekt relevant ist, weshalb eine Verschiebung so weit wie möglich nach Osten angestrebt werden sollte.

Herr Werdermann wies darauf hin, dass in diesem Gebiet der Fischadler und der Rotmilan ansässig sind.

Herr Petters schlug zusammenfassend vor, die Empfehlung für diese Beschlussvorlage mit der Bedingung zu verknüpfen, dass die Windräder so weit wie möglich vom Siedlungsbereich der Stadt entfernt errichtet werden und somit untersucht werden soll, inwieweit eine Verschiebung der Standorte auf dem Bahngleis in Richtung Osten möglich ist, ohne dass damit das Hoheitsgebiet und Eigentumsflächen der Stadt verlassen werden. Auf der Grundlage dieses Vorschlags stimmten die Ausschussmitglieder wie folgt ab.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 10

Anwesend: 5

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage