23.06.2022 - 10.8 Zustimmung der Stadt Neustrelitz zur Zulassung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Raemisch, Herr Jagszent und Herr Henze können dem Beschluss nicht zustimmen und erklären dies.

Herr Häusser-Nixdorf und Herr Butzki werden dem Beschluss zustimmen.

 

Zur Anmerkung von Herrn Henze wem das Grundstück gehört und wie hoch die Pacht ist, erklärt Herr von der Wense, dass dies noch gar nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist. Hier geht es jetzt lediglich um die Möglichkeit etwas zu errichten.

 

Auf die Anfrage von Herrn Petters zur Verschiebung der Anlage nach Osten (welche er schon im Ausschuss stellte), erklärt Herr Zimmermann, dass dies zu einer wesentlichen Verzögerung des ganzen Vorhabens führen würde. Und hier geht es, wie bereits mitgeteilt, nur um die Zustimmung der Stadt zur Möglichkeit der Errichtung.

 

Es schließt sich eine weitere Diskussion der Stadtvertreter an.

Der Hauptausschuss hat den Beschluss mit 9 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen zur Annahme empfohlen.

 

Herr Haase wird gegen die Beschlussvorlage stimmen und er möchte wissen wer Antragsteller sein muss, denn laut § 3 Bürger-und Gemeindebeteiligungsgesetz muss es eine GmbH sein.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass es zum ggb. Zeitpunkt noch juristische Klärungen geben wird, wenn z.b. noch gesellschaftsrechtliche Konstellationen zu berücksichtigen sind.

Herr Zimmermann fügt an, dass in diesem Verfahren noch nicht der spätere Betreiber der Anlage Antragsteller sein muss. Bei diesem Zielabweichungsverfahren könnte die Stadt selbst Antragsteller sein. Hier ist die Rechtsgrundlage das Raumordnungsgesetz, welches festlegt, welches Prozedere bei einem Zielabweichungsverfahren vorzunehmen ist.

Die Genehmigung der Anlage läuft nach Bundesemissionsschutzgesetz, eine andere Behörde und da müssen entsprechende rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein auch bezüglich des künftigen Betreibers.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung in Bezug auf zwei von der Stadtwerke Neustrelitz GmbH geplante Windenergieanlagen auf den in den Anlagen 1 und 2 gekennzeichneten Standorten und in der in Anlage 3 dargestellten Ausführung zu. Im Rahmen des hierzu erforderlichen Zielabweichungsverfahrens soll die Stadt Neustrelitz somit ihr Einvernehmen zu diesen Vorhaben erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 29

Anwesend: 23

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage