31.03.2022 - 7 Wahl des 1. und 2. Stellvertreters des Bürgerme...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Bussert kritisiert den Vorgang dieser Wahl, da keine Kandidaten im Vorfeld benannt wurden.

Dazu erklärt Herr Grund, dass die Kommunalverfassung (§ 40 Abs. 3 KV M-V) aussagt, dass die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten erfolgt.

 

Es erfolgt eine Abstimmung über eine öffentliche Wahl.

 

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme

  Somit erfolgt eine geheime Wahl.

 

Durch den Wahlvorstand (Frau Engel und Frau Handl) werden die Stimmzettel verteilt und im Anschluss an die Stimmenabgabe ausgezählt.

 

Von 25 Stimmberechtigten entfielen auf:

 

Frau Sturm: 21 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 2 ungültig

Herr Zimmermann: 24 Ja-Stimmen, 1 ungültig

 

Somit ist Frau Sturm zur 1. Stellvertreterin und Herr Zimmermann zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

Den beiden Stellvertretern werden die Ernennungsurkunden übergeben sowie Glückwünsche durch den Bürgermeister und Stadtpräsidenten übermittelt. Ebenfalls wird Herrn Rohde die Abberufungsurkunde übergeben und sich für die Zusammenarbeit bedankt.