21.10.2021 - 10.3 Festlegung der Frist für die Durchführung der s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Frist, bis zu der die Sanierungsmaßnahme „Stadtdenkmal Neustrelitz“ durchgeführt werden soll, wird entsprechend § 142 (3) Satz 3 BauGB auf den 31.12.2025 festgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 29

Anwesend: 25

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -