17.06.2021 - 23 Verkehrssicherungspflicht an den städtischen Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Datum:
- Do, 17.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Finanzen und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Franziska Lenz
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Raemisch lehnt im Sinne der Grünen/FDP/PuLS diese Beschlussvorlage ab. Im Jahr 2020 wurde zu den Badestegen Klein Trebbow und Fürstensee ein rechtskonformer Beschluss getroffen.
Herr Petters bringt an, dass dieser Beschluss abgelehnt werden kann. Der Finanzausschuss hat für die Instandsetzung der Stege einen Betrag umgewidmet. So kann man die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen.
Herr Grund nimmt Stellung zu den Äußerungen.
Herr Herrmann hat persönlich die Stege in Klein Trebbow und Fürstensee in Augenschein genommen. Er sieht nur einen geringen Reparaturbedarf.
Herr Kowarik erläutert den Standpunkt der LINKEN und schließt sich der Meinung von Frau Raemisch und Herrn Petters an. Die LINKEN erwarten eine unmittelbare Instandsetzungsmaßnahme.
Herr Oehlschläger hat sich innerhalb der Fraktion verständigt und wird dieser Vorlage seine Zustimmung geben.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung
1.) nimmt folgende Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht der Badestege und der sonstigen Badestellen zur Kenntnis:
Badestege:
a) kurzfristige Maßnahmen:
- Anbringung von Geländern in Bereichen, in denen die entsprechende Wassertiefe nicht erreicht werden kann
- Instandhaltung der Badestege durch Austausch defekter Beplankung
- wöchentliche Sichtkontrollen inkl. Protokollierung
- Absperren und Abriss der Stege in Prälank
b) mittel- bzw. langfristige Maßnahmen:
- Sanierung der Unterkonstruktion der Badestege
Badestellen:
- wöchentliche Kontrollen der Badestellen (Verunreinigungen / Müll)
- Anpassen der Badeordnung
2.) beschließt für die Umsetzung der o. g. Maßnahmen
- die im Haushalt 2020 /2021 bereitgestellten finanziellen Mittel in Höhe von 35.000,00 € teilweise umzuwidmen und
- weitere 5.000,00 € als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
4
|
öffentlich
|
325,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
91,9 kB
|