17.06.2021 - 7 Anfragen der Stadtvertreter

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Wortprotokoll

Frau Raemisch

Besteht eine Zuständigkeit der Stadtvertreter bei Änderungen in den Gesellschaftsverträgen.

 

Schriftliche Antwort von Herrn Grund an Frau Raemisch vom 04.03.2021:

 

„Die interne Zuständigkeitsverteilung zwischen Stadtvertretung und Bürgermeister ergibt sich zum Gesellschaftsrecht aus § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V. Danach ist die Stadtvertretung ausschließlich für die Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung der Aufgaben, wesentliche Erweiterung oder Einschränkung, Änderung der Organisationsform und Auflösung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen ausschließlich zuständig.

 

Die Änderung hinsichtlich der Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen durch Personen der Beteiligungsverwaltung betrifft keinen dieser Punkte. Demzufolge ist für die Änderung der Gesellschaftsverträge der Bürgermeister, handelnd für die Stadt Neustrelitz als die alleinige Gesellschafterin, zuständig.“

 

 

Herr Jagszent

Er bittet um bessere Abstimmung zwischen Kreistagssitzungen und Stadtvertretersitzungen für 2022.

 

Herr von der Wense sieht auch die Zuständigkeit bei sich und bittet um ein erneutes Herantreten im Oktober/November 2021.

 

Des Weiteren fragt Herr Jagszent, ob er davon ausgehen kann, dass der § 29 der Kommunalverfassung in der Stadtvertretung und in den entsprechenden Ausschüssen gilt.

 

Der Stadtpräsident erwidert, dass maßgeblich ist, was im § 29 der Kommunalverfassung steht. Sollte es zu Auffälligkeiten kommen, so kann man es bei dem Stadtpräsidenten anmerken.

 

 

Herr von der Wense gibt bekannt, dass am 05.08.2021 eine außerplanmäßige Sitzung „Sanierung Zierker See“ der Stadtvertretung anvisiert ist. Herr Dr. Backhaus - Minister für Landwirtschaft und Umwelt wurde geladen und bei einer Zusage erfolgt eine Einladung.

 

 

Herr Bussert

Nach wie vor kommt es zu Gefährdungen oder Belästigungen in der Hohenzieritzer Straße durch motorisierte Fahrzeuge aller Art. Ist das der Stadtverwaltung bekannt und welche Maßnahmen sind kurzfristig und langfristig möglich, um das zu reduzieren?

 

Herr Butzki, Ch. entgegnet, dass der Sachverhalt so nicht bekannt ist. Die Verwaltung ist für den ruhenden Verkehr verantwortlich. Für alles andere ist die Polizei zuständig.

 

Herr Herrmann äußert sich zu dieser Aussage und ist der Meinung, dass das im Widerspruch zum Ansinnen und Verhalten des Verkehrskonzeptes unserer Stadt steht.

 

Herr von der Wense schlägt vor, dieses Thema im kleinen Kreis zu besprechen. Herr Butzki, Ch. und Herr Rohde stehen dafür gerne zur Verfügung.

 

Abschließend schlägt Herr Grund vor, sich in den kommenden Tagen mit dem Polizeihauptrevier in Verbindung zu setzen.

 

 

Herr Henze

Besteht die Möglichkeit, mehr Papierkörbe auf dem Marktplatz auszustellen?

 

Herr Rohde berichtet, dass das in Planung ist.

 

 

Herr Herrmann

Von Unternehmern am Markt wurde er gefragt, ob mehr Fahrradständer aufgestellt werden können.

 

Herr Grund nimmt diese Frage für die in diesem Jahr geplante Fortschreibung der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes mit.

 

Herr Hermann fragt, ob es möglich ist, in diesem Punkt beschleunigter zu arbeiten.

 

Dieser Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.