03.03.2021 - 5 Informationen des Bürgermeisters zum Stand Schw...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert die Anwesenden zum aktuellen Werdegang.

In schriftlicher Form liegen den Stadtvertreten weitere Informationen vor.

 

Herr Herrmann äußert sich kritisch zu den vorgetragenen Informationen.

 

Zu den weiteren Informationen des Bürgermeisters wird gebeten, diese im Protokoll festzuhalten bzw. als Anlage hinzuzufügen.

 

Anfrage Herr Rose Feuerwehr:

Hierzu gibt es eine Information als schriftliche Antwort des Bürgermeister.

 

Anfrage Frau Raemisch Grundsteuer:

  1. Wie ist die Entwicklung der Grundsteuereinnahmen in den letzten 5 Jahren in Neustrelitz?

 

Steuerart

2016

2017

2018

2019

2020

Grundsteuer A

32.201,40

33.142,93

32.783,44

33.439,71

32.073,52

Grundsteuer B

2.060.833,41

2.085.204,70

2.100.166,56

2.415.512,27

2.121.353,82

Gesamt

2.093.034,81

2.118.347,63

2.132.950,00

2.448.951,98

2.153.427,34

 

Hinweis:          Die Beträge sind die bis jeweils 31.12. eingezahlten Steuern.

 

  1. Ersetzt die notarielle Beurkundung einer Niederschrift einer Gesellschafterversammlung, die eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Folge hat einen Beschluss der Stadtvertretung über den geänderten Gesellschaftsvertrag?

 

Die interne Zuständigkeitsverteilung zwischen Stadtvertretung und Bürgermeister ergibt sich zum Gesellschaftsrecht aus § 22 Abs. 3 Nr. 10 KV M-V. Danach ist die Stadtvertretung ausschließlich für die Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderung der Aufgaben, wesentliche Erweiterung oder Einschränkung, Änderung der Organisationsform und Auflösung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen sowie Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen zuständig.

 

Die Änderung hinsichtlich der Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen durch Personen der Beteiligungsverwaltung betrifft keinen dieser Punkte. Demzufolge ist für diese Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgermeister, handelnd für die Stadt Neustrelitz als die alleinige Gesellschafterin, zuständig.