03.03.2021 - 7.2 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16/91-15(1)/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grund trägt die Zuarbeit von Herr Zimmermann vor:

Die Änderung des B-Plans soll, wie in der Beschlussvorlage dargelegt, auf der Grundlage des § 13a der Baugesetzbuchs („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden und dabei das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Auf dieser Rechtsgrundlage ergibt sich u. a., dass mit der Planung verbundene Eingriffe in Natur und Landschaft, also konkret die hier geplante „Umwandlung“ des überwiegenden Teils der Fläche für Anpflanzungen in Bauflächen, nicht ausgeglichen werden müssen. Ob bzw. inwieweit sich ein derartiges Erfordernis eventuell aus dem noch zu erarbeitenden Artenschutzgutachtens ergibt, kann mangels diesbezüglich noch nicht vorliegender (und frühestens im September zu erwartender) Ergebnisse der Untersuchungen derzeit nicht eingeschätzt werden. Dies wäre, wie auch eine eventuelle Ausgleichsforderung u. a. der seitens der im Verfahren (nach Vorlage des Artenschutzgutachtens) zu beteiligenden Umweltbehörden, dann Gegenstand der Abwägungsentscheidung der Stadtvertretung.

Aus vorgenannten Darlegungen folgt, dass eine jetzige Benennung einer „Alternativfläche“ (sofern sich der Hinweis von Herrn Haase darauf bezieht) weder erforderlich noch sinnvoll ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 16/91-15(1)/92 „B198-Süd/Schlangenallee“ in dem in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellten Teilgebiet geändert werden soll. Damit wird das Ziel verfolgt, Möglichkeiten zur Erweiterung der Betriebsfläche der dort ansässigen Unternehmen zu schaffen.
     
  2. Bei der Änderung des B-Plans soll das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuchs angewendet werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 29

Anwesend: 24

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 4

 

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Anlagen zur Vorlage