10.12.2020 - 13 Gruppenstellvertretung für die Mitglieder in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jagszent erklärt, dass Satz 2 – sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dürfen keine Stadtvertreter vertreten – in der Hauptsatzung geregelt werden muss und es auch dem § 36 Abs. 5 Satz 2 KV MV – gleiche Rechte und Pflichten - widerspricht. Dies wird durch Herrn Jagszent zur Kommunalaufsicht zur Prüfung gegeben.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass eine Gruppenstellvertretung für die Mitglieder in den städtischen Ausschüssen gilt und damit die als Stellvertreter gewählten Personen grundsätzlich beliebig für ein gewähltes Mitglied eingesetzt werden können.

Ausgeschlossen ist jedoch die Vertretung eines Stadtvertreters durch einen sachkundigen Einwohner/eine sachkundige Einwohnerin.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt

 

Stadtvertreter gesamt:  29       Anwesend:  22

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: -