22.05.2025 - 10 Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 22.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Sachgebiet Tourismus
- Bearbeiter:
- Julia Mummert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den Quartiergebern, die am elektronischen Meldescheinsystem AVS und dem integrierten Kurabgabe-Abrechnungsverfahren der Residenzstadt Neustrelitz teilnehmen, zur Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen einen Betrag i. H. v 3,5 % der jeweils abgerechneten Kurabgabe zu erstatten. Ebenso erhält derjenige Quartiergeber eine pauschale Aufwandsentschädigung, wer aufgrund einer positiv beschiedenen Härtefallregelung manuelle statt elektronischer Meldungen vollzieht. Der Abzug des zu erstattenden Betrages erfolgt direkt mit der jeweiligen (Quartals-) Abrechnung.