26.10.2023 - 19 Änderung der Gesellschaftsverträge der Stadtwer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Datum:
- Do., 26.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Stadtvertreter
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Jagszent stellt die Beschlussvorlage vor und erklärt, dass mit diesem Beschluss die Handlungsmöglichkeiten für die Fraktionen der Stadtvertretung erweitert werden sollen.
Die Entscheidung, sachkundige Einwohner in die Aufsichtsräte zu entsenden, bleibt ausdrücklich den jeweiligen Fraktionen vorbehalten.
Die Fraktion CDU und die Fraktion SPD werden der Beschlussvorlage nicht zustimmen.
Herr Dr, Fiß spricht sich positiv zu diesem Beschluss aus und gibt den Hinweis, eventuell die Anzahl der sachkundigen Einwohner zu begrenzen.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt:
Der Bürgermeister wird in seiner jeweiligen Funktion als Gesellschafter der Stadtwerke Neustrelitz GmbH, der Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH beauftragt, umgehend folgende Änderungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zu beschließen und zu veranlassen, damit diese zur nächsten Wahlperiode wirksam werden:
1. In den Gesellschaftsverträgen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH und der Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird jeweils § 10 Nr. 2 Satz wie folgt neu gefasst:
„Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern, davon sind 10 Stadtvertreter oder von den Fraktionen der Stadtvertretung benannte sachkundige Einwohner der Stadt Neustrelitz und 1 Beamter oder Angestellter der Verwaltung.“
2. Im Gesellschaftsvertrag der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH wird in § 9 ein neuer Satz 4 eingefügt zwischen „Neustrelitz“ und „Die Aufsichtsratsmitglieder“:
„Aufsichtsratsmitglieder können auch von den Fraktionen der Stadtvertretung benannte sachkundige Einwohner der Stadt Neustrelitz sein.“