22.03.2022 - 3 Vorstellung Konzeptstudie Sportschwimmhalle Neu...

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Wortprotokoll

Herr Grabbe als Vertreter der mit der Erarbeitung der Konzeptstudie für die Sportschwimmhalle beauftragten geising + böker GmbH sowie Herr Oppermann von der als Subauftragnehmer einbezogenen PROFUND Consult GmbH stellten die wesentlichen Ergebnisse der Studio vor. Die vollständige Unterlage wurde allen Stadtvertretern bereits im Dezember 2021 übersandt. Vor dem Hintergrund einer dazu vorab gestellten Frage zur Thematik der Integration einer Sauna erläuterte Herr Oppermann ergänzend wie sich eine derartige Einrichtung betriebswirtschaftliche darstellen würde. Im Ergebnis stellte er fest, dass sich hierdurch das Defizit bei der Betreibung des Schwimmbads nicht reduzieren würde, sondern im Gegenteil mit einer nicht nur unerheblichen Erhöhung des Zuschussbedarfs zu rechnen ist.

Mit Bezug auf die vorgesehene Schließung der Schwimmhalle im Sommer und den hierzu von Herrn Zachmann gegebenen Hinweis einer daraus folgenden zeitlichen Unterbrechung von Kursangeboten machte Herr Oppermann deutlich, dass eine durchgehende Aufrechterhaltung derartiger Angebote unweigerlich mit einer weiteren Erhöhung des Zuschussbedarfs verbunden wäre.

Zur Frage von Herrn Jagszent, inwieweit sich ein derzeit noch in der Entscheidungsfindung befindliches Schwimmbad in Waren (Müritz) auf die Neustrelitzer Schwimmhalle auswirken würde, schätze Herr Oppermann ein, dass aufgrund des bei einer Schwimmhalle dieser Größenordnung heranzuziehenden Einzugsgebiets keine Auswirkungen auf die zu erwartenden Besucherzahlen zu erwarten sind.

Auf Nachfrage von Herrn Petters gab Herr Oppermann ergänzende Erläuterungen zu den infrage kommenden Betreibermodellen bzw. Betriebsformen der Schwimmhalle, wobei seinerseits, wie in der Studie dargelegt, eine öffentlich-rechtliche Organisationsform in Form eines Regiebetriebs oder einer Eigengesellschaft empfohlen wird. Die ebenfalls von Herrn Petters hinterfragte Entwicklung der Betriebskosten über den in der Studie betrachteten Zeitraum von fünf Jahren hinaus wurde von ihm als progressiv bewertet, sodass nach 25 bis 30 Jahren mit einem Zuschussbedarf von mindestens ca. einer Million Euro pro Jahr gerechnet werden muss.

Durch Herrn Ebeling wurde angefragt, ob die zu erwartende Nutzung der Schwimmhalle durch die Bundespolizei in der Wirtschaftlichkeitsberechnung Berücksichtigung fand, was durch Herrn Oppermann dahingehend bejaht wurde, dass es einen entsprechenden Zuschlag bei den prognostizierten Nutzerzahlen von Schulen und Vereinen vorgenommen hat.

Hinsichtlich einer von Herrn Priebe angeregten Modifizierung der untersuchten Varianten hinsichtlich der Anordnung des Sprungturms, des Hubbodens sowie der Anzahl der Schwimmbahnen machten Herr Grabbe und Herr Oppermann deutlich, dass durchaus weitere (Unter-)Varianten denkbar wären, dies allerdings nichts an dem grundsätzlichen Umfang des Zuschussbedarfs ändern würde.

Herr Grund empfahl daraufhin in dieser Phase keine weiteren Variantendiskussionen zu führen. Auf der Grundlage der vorliegenden Studie sollte nunmehr eine Beratung in den Fraktionen der Stadtvertretung erfolgen und geklärt werden, inwieweit das Projekt weiter verfolgt werden soll bzw. kann.