02.06.2020 - 4 Trägerschaft Plastikgalerie Schlosskirche Neust...

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Wortprotokoll

Mit Wirkung vom 21. Februar 2020 ist das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem

Kuratorium Plastikgalerie Schlosskirche Neustrelitz und der Stadt Neustrelitz krankheitsbedingt aufgehoben worden.

Eine neue Vereinbarung zu den diesjährigen geplanten Ausstellungen der Plastikgalerie mit entsprechendem Fachpersonal wurde vorbereitet, die Verhandlungen scheiterten jedoch an abweichenden finanziellen Vorstellungen bei den Honoraren. Noch während der Vertragsgespräche kam es zum Erliegen jeglichen Leihverkehrs wegen der Pandemie, somit sind 2020 keine Ausstellungen möglich.

 

Die Planung und Durchführung der Ausstellungen der Plastikgalerie Schlosskirche Neustrelitz ist durch das Referat Kultur und Städtepartnerschaften der Stadt nicht möglich, da das entsprechende kunstwissenschaftliche Fachwissen fehlt – wir benötigen also einen neuen Vertragspartner.

 

Gemäß Konzept zur Weiterentwicklung des Kulturquartiers mit Stand Januar 2020 hat das Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz u.a. die Aufgabe, Ausstellungen konzeptionell zu entwickeln und zu präsentieren. Da der Sonderausstellungsraum im Kulturquartier räumlich begrenzt ist, aber parallele Ausstellungen z.B. Plastiken und Grafiken thematisch gekoppelt ohnehin vorgesehen sind, ist eine Trägerschaftsvereinbarung zwischen der Geschäftsführung der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH und der Stadt Neustrelitz vorbereitet worden, ein Übergangsjahr 2020/2021 soll vereinbart werden.

Die Trägerschaftsvereinbarung wurde im Aufsichtsrat der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH vorgestellt und empfohlen.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://neustrelitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=555&TOLFDNR=5049&selfaction=print