18.08.2020 - 5 Abschließende Beratung zum Entwurf der Teilfort...

Reduzieren

Wortprotokoll

Auf der Grundlage der Vorstellung des Entwurfs der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans in der Ausschusssitzung am 08.06.2020 wurde durch die Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet, was Gegenstand einer darauf bezogenen Beschlussfassung sein sollte. Dies wurde durch Herrn Zimmermann vorgestellt, wobei hierbei ebenfalls die Ergebnisse der parallelen Teilfortschreibung des Schallimmissionsplans Berücksichtigung finden.

 

Herr Petters empfahl hierzu, die geplante Festlegung, dass bei der Sanierung von Asphaltstraßen im Stadtkern nur gesägtes Pflaster zu verwenden ist, grundsätzlich auf alle künftig zu sanierenden Straßen zu beziehen.

Auf seine entsprechende Anfrage hinsichtlich der konkreten technischen Umsetzung der Änderung der Vorfahrtsänderung im Bereich Hohenzieritzer-/Louisenstraße wurde darauf hingewiesen, dass dies im Zuge einer noch ausstehenden Planung und Abstimmung zu dieser Einzelmaßnahme abschließend geprüft wird.

 

Frau Fiß regte an, dass die benannte künftige Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans zum Fuß- und Radverkehr „zeitnah“ erfolgen sollte.

 

Durch Herrn Herrmann wurde angeregt, den Einbau von „Bodenwellen“ als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme ebenfalls mit vorzusehen. Wegen des damit verbundenen Für und Wider bedarf dies allerdings einer Prüfung des Einzelfalls, weshalb nicht vorgesehen ist, dies als konkret benannte Maßnahme in den Beschluss zur Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans aufzunehmen.

 

Die entsprechende Beschlussvorlage wird nunmehr seitens der Verwaltung für die Sitzung der Stadtvertretung  am 22.10.2020 vorbereitet.