10.12.2020 - 13 Gruppenstellvertretung für die Mitglieder in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Do, 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Verwaltungsdezernat
- Bearbeiter:
- Christian Butzki
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jagszent erklärt, dass Satz 2 – sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dürfen keine Stadtvertreter vertreten – in der Hauptsatzung geregelt werden muss und es auch dem § 36 Abs. 5 Satz 2 KV MV – gleiche Rechte und Pflichten - widerspricht. Dies wird durch Herrn Jagszent zur Kommunalaufsicht zur Prüfung gegeben.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dass eine Gruppenstellvertretung für die Mitglieder in den städtischen Ausschüssen gilt und damit die als Stellvertreter gewählten Personen grundsätzlich beliebig für ein gewähltes Mitglied eingesetzt werden können.
Ausgeschlossen ist jedoch die Vertretung eines Stadtvertreters durch einen sachkundigen Einwohner/eine sachkundige Einwohnerin.