22.10.2020 - 12 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Haase merkt an, dass sich die Weisungsgebundenheit der Aufsichtsratsmitglieder an die Stadtvertretung aus § 71 der Kommunalverfassung ergibt. Bereits im vergangenen Hauptausschuss fragte er nach, ob angedacht ist, dies in den anderen Gesellschaftsverträgen unserer Beteiligungen festzuschreiben.

 

Dazu erklärt Herr Grund, dass regelmäßig Gesellschaftsvertragsanpassungen vorgenommen wurden. Die Notwendigkeit bestünde jedoch nicht zwingend, da die Kommunalverfassung dies bereits regelt.

 

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützigen Innovativen Personal- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (IPSE GmbH) gemäß Anlage.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Stadtvertreter gesamt:  29       Anwesend:  24

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

 

 

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Anlagen zur Vorlage