22.10.2020 - 7 Teilfortschreibungen des Verkehrsentwicklungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 22.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung
- Bearbeiter:
- Axel Zimmermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der vorliegenden Teilfortschreibungen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) und des Schallimmissionsplans (SIP) beschließt die Stadtvertretung für den Bereich des Stadtkerns von Neustrelitz:
- die Aktualisierung der Klassifizierung des Straßennetzes gemäß Punkt 4.3 der VEP-Fortschreibung,
- die Verwendung von gesägtem Pflaster, sofern aus gestalterischen bzw. denkmalpflegerischen Gründen bei der Sanierung von Straßen eine Pflasterbauweise erforderlich ist,
- im Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h den Einsatz von stationären Geschwindigkeitsanzeigen an den Sammelstraßen sowie von (zusätzlichen) mobilen Geschwindigkeitsanzeigen gemäß Bedarf,
- die Umsetzung eines Durchfahrtverbots für den Schwerverkehr in zwei Stufen gemäß Punkt 4.2.4 der VEP-Fortschreibung,
- die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Schloßstraße,
- die Änderung der Vorfahrtsregelung am Knoten Hohenzieritzer/Louisenstraße gemäß Punkt 4.2.3 der VEP-Fortschreibung,
- eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h auch in den Bereichen der Stadtkernumfahrung, in denen der Schutz von Wohnnutzungen vor Verkehrslärm dies erfordert,
- die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Marktes gemäß Punkt 4.2.7 des VEP nach Abschluss der Umgestaltung der auf den Markt zuführenden Straßen.
Bis Ende 2021 soll der Verkehrsentwicklungsplan für den Fuß- und Radverkehr fortgeschrieben werden.
Anlagen zur Vorlage
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