18.06.2020 - 12.3 Umgang mit den Badestellen im Klein Trebbow und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Petters erklärt, dass für die Stege am Prälanker See heute eine Entscheidung getroffen werden soll.

In diesem Zusammenhang schlägt Herr Petters vor, den Satz „Es werden keine Maßnahmen bezüglich der Prälanker Stege bis zur Entscheidung durch die Stadtvertretung durchgeführt.“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

- 5 Minuten BERATUNGSPAUSE -

 

Herr Oehlschläger erklärt, dass man sich im Einvernehmen dahin geeinigt hat, dass Prälank draußen bleibt und separat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau besprochen wird.

 

Herr Grund empfiehlt der Stadtvertretung, den Beschluss mit der Änderung heute aufzuheben und ihn so wie er ursprünglich war, zu fassen, damit wäre es rechtlich „sauber“ und Prälank wäre raus.

Der Bürgermeister gibt aber zu bedenken, dass es aus der Haushaltsdiskussion zwischen Verwaltung und Vertretung eine Verabredung gibt, dass die Stadt nur handelt und abreißt, wenn es ein Einvernehmen gibt. Es sollte dann zu Prälank ein Einvernehmen geben oder es wird in die Ausschüsse zurückverwiesen, was jedoch heißen würde, dass in der laufenden Saison beide Stege zu sperren wären.

Herr von der Wense fasst noch einmal zusammen:

Bis nicht ein Einvernehmen mit der Stadtvertretung getroffen wurde, hinsichtlich der beiden Stege, wird keine abschließende Maßnahme, insbesondere Abrissmaßnahme, erfolgen. Die Stadt wird sich um eine Sicherung kümmern.

Der Bürgermeister sichert zu, dass es eine Regelung, so wie es sich die Stadtvertretung vorstellt, geben wird. Somit wird dieser Zusatz aus der, in der letzten Sitzung gefassten Beschlussvorlage gestrichen und es wird über die verbliebene Form abgestimmt.

Dem stimmt die Stadtvertretung zu.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neustrelitz beauftragt den Bürgermeister, die Badesteganlagen in Fürstensee und Klein Trebbow vor Beginn der Badesaison (15. Mai e. J.) und während der Badesaison (mindestens bis 15. September e. J.) dann wöchentlich sowie auf ausdrücklichen Hinweis durch geeignete Maßnahmen auf Beschädigungen zu überprüfen und festgestellte Schäden/Mängel unverzüglich zu beseitigen. Es ist jeweils durch gut sichtbare Ausschilderung klarzustellen, dass es sich um unbewachte Badestellen handelt. Im Unterschied zur Badeanstalt am Glambecker See werden Badeaufsichten nicht gestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 42403- Aufwendungen- und Dienstleistungen, aus dem Konto Unterhaltung.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

Stadtvertreter gesamt:  29     Anwesend:  26

Ja-Stimmen: 24

 

Nein-Stimmen: -

 

Enthaltungen: 2

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung bittet der Stadtpräsident, Herr von der Wense, um ein Votum zu folgender Verfahrensweise.

Für den Fall, dass der Bürgermeister den Beschluss VO/2020/521 beanstandet, wird der Stadtpräsident aufgefordert, gegen die Beanstandung gemäß § 33 Abs. 2 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V unter Beauftragung eines Rechtsanwalts Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.
Außerdem wird der Bürgermeister für diesen Fall aufgefordert, die Badestege in Klein Trebbow und Fürstensee bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung wöchentlich sowie auf ausdrücklichen Hinweis auf Beschädigungen zu überprüfen und festgestellte Mängel/Schäden unverzüglich zu beseitigen. Außer für den Zeitraum einer notwendigen Reparatur (längstens ein Tag) kommt ein Absperren der Stege nicht in Betracht."

 

Die Stadtvertretung fasst einstimmig diesen Beschluss.

 

 

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