15.10.2019 - 7 Informationen/Anfragen

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Wortprotokoll

- Mitteilungen von Herrn Rohde:

 

Dorfplatz Klein Trebbow

Der Ortschaftsrat Klein Trebbow hat sich abschließend mit den Planungsunterlagen beschäftigt und kleine Änderungswünsche in der Verwaltung vorgetragen. Diese sind bereits in die Planung eingearbeitet worden. Auf der Grundlage ist ein Fördermittelantrag gestellt worden. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist im Zeitraum des Doppelhaushaltes 2020/21 geplant.

 

Bauherrenpreis 2019

Die Stadt Neustrelitz hat den Bauherrenpreis 2019 „Vorgärten“ ausgelobt. Es sind 7 Unterlagen eingereicht worden. Die Jurysitzung fand am 5. September statt. Die Preisverleihung dazu wird am 19. November um 16.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Neustrelitz durchgeführt. Die Einladungen dazu sind verschickt worden. Alle Stadtvertreter sind zur Jurysitzung herzlich eingeladen.

 

Städtebauförderprogramm 2019

Hierzu liegt aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Vorankündigung mit Datum vom 13. September vor. Aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz Ost“ werden der Stadt Neustrelitz für das Programmjahr 2019 Mittel in Höhe von

600 T€ zur Verfügung gestellt. Besonders erfreulich ist, dass die Mittel für dieses Programm nicht wie üblich mit 30% sondern lediglich mit 20% durch die Kommune zu kofinanzieren sind. Die 600 T€ entsprechen exakt dem durch die Stadt Neustrelitz gestellten Fördermittelantrag.

 

Herr Rohde hat in der letzten Sitzung des Ausschusses am 20.08.19 zum weiteren Umgang des Abschnittes der alten B 198 informiert. Die Straße vor der Eisenbahnbrücke weist auf ca. 110 m Setzungserscheinungen auf. Die Schäden haben sich in der Vergangenheit verstärkt und es besteht Handlungsbedarf. Nunmehr liegen erste Ergebnisse der beauftragten Baugrunduntersuchung vor. Es ist festzustellen, dass im betrachteten Bereich sehr komplizierte Baugrundverhältnisse anstehen. Es ist ein wechselnder Aufbau des Baugrundes aus oberflächennahen Auffüllungen, organischen Weichschichten in unterschiedlichen Tiefen und Mächtigkeiten vorhanden. Es sind erhebliche Unterschiede in der Lagerungsdichte der einzelnen Dammbereiche zu verzeichnen. Die stark schwankenden Wasserstände haben ebenfalls großen Einfluss auf das Tragverhalten der einzelnen Bodenschichten und des Dammkörpers. Die Standsicherheit des Straßenkörpers ist neu zu bewerten. Daraus schlussfolgernd ist eine sofortige Sanierung des betroffenen Straßenabschnittes zur Verhinderung der Vergrößerung der Schadensbilder durchzuführen. Ein gänzliches Versagen der Tragfähigkeit ist nicht auszuschließen.

Zur Sanierung ist Folgendes angedacht:
1. Die Verschiebung der Straßenachse in nördliche Richtung auf den ursprünglichen Damm-

    körper

2. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite von 7,50 m auf 6,50 m, da es sich nicht mehr um

    eine Bundesstraße sondern um eine Gemeindestraße handelt

3. Grundhafter Neubau des ca. 110 m langen schadhaften Bereiches in Asphaltbauweise im

    Tiefeinbau

4. Bodenaustausch im Dammrandbereich in Kombination mit tragfähigkeitsverbessernden

    Maßnahmen

Die zurzeit  geschätzten Baukosten betragen 400 T€. Wenn der Fachausschuss diese Herangehensweise bestätigt, wird der Amtsleiter morgen im Finanzausschuss eine Umwidmung von Finanzmitteln im städtischen Haushalt beantragen. Auf der Grundlage wird dann die Ausschreibung für die Bauleistung vorbereitet.

 

Die Ausschussmitglieder gaben einstimmig ihr Votum zu dieser Verfahrensweise ab.

 

- Herr Petters informierte die Verwaltung, dass im Zuge der Glasfaserverlegung in der G.-Keller-Straße die wiederherzustellende Oberfläche nicht qualitätsgerecht ist.

Die Verwaltung wird dies prüfen und bei Mängeln den Verursacher auffordern, diese abzustellen.