07.05.2019 - 5 Information zum Stand der Möglichkeit zur vorze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 07.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Durch Herrn Zimmermann wurde darüber unterrichtet, dass nunmehr für die bislang noch nicht von entsprechenden Einzelgutachten erfassten Bereiche des Sanierungsgebiets ein so genanntes Zonengutachten über die Anfangs- und Endwerte und daraus folgenden Ausgleichsbeträge vorliegt. Je nach Zone wurden danach Ausgleichsbeträge zwischen 3,- € und 7,- €/m² ermittelt. Somit besteht ab sofort für jeden Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung des für sein Grundstück heranzuziehenden Ausgleichsbetrags und damit der Inanspruchnahme eines 20%-igen Abschlags von diesem Betrag. Von insgesamt ca. 700 beitragspflichtigen Grundstücken betrifft dies derzeit noch ca. 500, wobei zu beachten ist, dass einzelne Grundstücke in mehrere Teileigentumseinheiten aufgeteilt sind. Vor diesem Hintergrund wäre es derzeit noch ein zu großer Aufwand, jeden einzelnen Grundstückseigentümer über diese Möglichkeit zu informieren. Somit soll dies zunächst lediglich durch entsprechende Veröffentlichung in den einschlägigen Medien erfolgen.