16.05.2019 - 13 Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Es gibt keine Anmerkungen oder Anfragen zu diesem Beschluss.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz dem Bürgermeister für den beschlossenen

Jahresabschluss 2017 der Erwin-Hemke-Stiftung der Stadt Neustrelitz Entlastung zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Stadtvertreter gesamt:  29       Anwesend:  23

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: 2