27.01.2026 - 4.1 Überprüfung und Anpassung der Verkehrssituation...

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Wortprotokoll

In dieser Beschlussvorlage der CDU/FDP-Fraktion wird der Bürgermeister von der Stadtvertretung beauftragt,

„die Verkehrssituation in der Glambecker Straße unter besonderer Berücksichtigung des Busverkehrs und der Verkehrssicherheit zu überprüfen und folgende Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen:

  1. Die Anzahl der Parktaschen ist mindestens in einer Fahrtrichtung zu reduzieren, zumindest jedoch im Bereich der Bushaltestelle, um einen reibungslosen Busverkehr sowie sichere Ein und Ausstiegsprozesse zu gewährleisten.
  2. Die im Kreuzungsbereich Louisenstraße/Glambecker Straße vorhandene Schwelle (Rampensteine) ist auf ihre Höhe und Ausführung zu überprüfen. Ziel ist eine Reduzierung der Höhe oder alternativ die vollständige Entfernung, sofern dies aus verkehrssicherheitsrechtlicher Sicht vertretbar ist.
  3. Die Sitzbank im Bereich der Bushaltestelle ist zu entfernen oder an einen anderen geeigneten Standort zu versetzen, um das vollständige Ausklappen der Rampe für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen zu ermöglichen.

Die im Zusammenhang mit der Umsetzung entstehenden Kosten sind zu ermitteln und der Stadtvertretung im Rahmen eines Umsetzungsvorschlages darzustellen.“

 

In Vorbereitung auf die Ausschusssitzung wurde dazu vom Amt für Hoch- und Tiefbau eine Stellungnahme bzw. ein Lösungsansatz erarbeitet [Anlage 2_1 (Zuarbeit Verwaltung)]. Die Ausarbeitung wird nach einführenden Worten von Herrn Ruhmer durch Herrn Roß vorgestellt. Ein Lageplan mit der Darstellung der Maßnahmen ist dem Protokoll als Anlage 2_2 beigefügt.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird vorrangig die unter Punkt 2 aufgeführte vorhandene Aufpflasterung im Kreuzungsbereich Louisenstraße/Glambecker Straße betrachtet. Herr Herrmann erfragt, ob diese so gestaltet sein muss, dass sie mit 30 km/h überfahrbar ist. Herr Petters schlägt dazu vor, diese Anfrage an den Justitiar weiter zu leiten.

 

Antwort des Justitiars

„Schwellen (korrekt: Aufpflasterungen) dienen als bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Auch wenn sie am Beginn einer 30-km/-Zone errichtet worden sind, müssen sie nicht so gestaltet sein, dass sie gefahrlos mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h überfahren werden können. Regelmäßig (nicht zwingend) werden sie so dimensioniert, dass sie mit 20-25 km/h komfortabel passierbar sind. Im Bereich von Fußgängerüberwegen kann es auch gerechtfertigt sein, den Kraftfahrer dazu zu veranlassen, seine Geschwindigkeit noch mehr zu verringern.“

 

Herr Odebrecht und Herr Ruhmer sprechen sich für die Umsetzung der Variante B aus:

 Der Rampenstein wird durch einen linearen Rampenstein ersetzt.

 Die Breite von 75 cm wird beibehalten. Die Höhe wird auf 6 cm reduziert.

 An den Gehwegen und der Pflasterung der Querungsstelle sind keine Änderungen erforderlich.

 Die Fahrbahn ist auf beiden Seiten auf ca. 2 m Länge um 2 cm anzugleichen.

 Die Bruttokosten für den Umbau betragen ca. 11.000,00 €.

Die Maßnahme kann erst nach der Genehmigung des Haushalts 2026 umgesetzt werden.

 

Die Maßnahme unter Punkt 1 (Reduzierung der Parktaschen) wird nach zwei Wochen Frostfreiheit und in einem Zug umgesetzt.

Die Maßnahme 3 (Entfernung der Sitzbank im Bereich der Bushaltestelle) soll nach Möglichkeit in der aktuellen (5.) Kalenderwoche umgesetzt werden.

 

Den konstruktiven Austausch abschließend erteilt Herr Petters der Verwaltung den Auftrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 02.02.2026 verlässliche Termine bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen zu benennen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig empfohlen

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 10

Anwesend: 10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

 

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