05.02.2026 - 6 Anfragen der Stadtvertreterinnen und Stadtvertr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 05.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Odebrecht hatte folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt:
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung sicherzustellen?
Das Amt für Ordnung und Sicherheit (AOS) hat zu dieser Anfrage wie folgt Stellung genommen:
Für die Erarbeitung der Straßenreinigungssatzung und die Verantwortung nicht auf den Anlieger übertragener Räumpflichten zeichnet das Amt für Hoch- und Tiefbau verantwortlich. Das AOS kann die Streu- und Räumpflichten der Anlieger überprüfen und zur Reinigung auffordern.
Streu- und Räumpflichten
Nach der Straßenreinigungssatzung ist die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen u.a. an dem Eigentümer oder Wohnberechtigten der anliegenden Grundstücke übertragen. Gehwege sind auf einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich zu befreien, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 7.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gehwege sind auch solche, die zugleich als Radweg ausgewiesen sind.
Aktuelle Situation Gehwege
Durchschnittlich erreichen den Innendienst des AOS 1-2 Beschwerden von Bürgern, denen nachgegangen wird. Die Politessen (momentan nur 2 Vollzeitäquivalente) kontrollieren auf den täglichen Streifen die Gehwege, vorwiegend die stark frequentierten, wie Markt, Strelitzer Straße oder Zierker Straße und werfen entweder grüne Briefe in den Hausbriefkasten, mit denen die Anlieger höflich aufgefordert werden, zu handeln oder sie machen Meldung an den Innendienst, um von hier möglicherweise auch Verwarngelder zu erheben. Das Handeln ist nicht immer einfach, denn vielfach kann nicht einfach ein Brief in den Briefkasten geworfen werden, weil der Bewohner des Hauses nicht immer auch der Verkehrssicherungspflichtige ist. Das heißt, der Eigentümer muss erst ermittelt werden. Wer selbst in der Pflicht ist, weiß jedoch auch zu berichten, dass der Winterdienst momentan wegen der Hartnäckigkeit der Eisdecke schwer zu bewältigen geht. Sich mit Schuhwerk und Kleidung den Witterungsbedürfnisse anpassen, ist ein ebenso allgemeines Gebot.
Herausforderung für den Regiehof
160 km Straßen, 31 km Geh- und Radwege und 3.500 m² Bushaltestellen und Treppen sind zu beräumen, so dass die Mitarbeiter des städtischen Regiehofes ständig im Einsatz sein dürften. Die Straßen in der Reinigungsklasse 1 und 2 haben Vorrang gegenüber der Klasse 3, weil hier mehr Fuß- und Straßenverkehr abgewickelt wird, den es zu ermöglichen gilt. Die Straßen in der Reinigungsklasse 3 werden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Verkehrsabwicklung nur bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch den Regiehof geräumt. Es gilt Prioritäten zu setzen. Das Funktionieren der öffentlichen Infrastruktur hängt von der Freihaltung des Hauptwegenetzes ab. Straßen mit nebenrangiger Bedeutung für die Infrastruktur können u.U. gar nicht erreicht werden oder zu einem späteren Zeitpunkt.
Herr Grund fügt abschließend dazu an, dass in Auswertung dieses Winters sicher die Straßenreinigungssatzung überprüft und überarbeitet werden sollte.
Herr Odebrecht bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Regiehofs!
Herr Henze:
In Bezug auf die Drogenrückstände im Abwasser fehlen Informationen zum weiteren Werdegang (weitere Beprobungen), damit die Stadt nicht noch weiter in schlechtes Licht gerückt wird.
Dazu erklärt Herr Grund, dass der Ausschuss für Bildung und Soziales informiert wurde und sich weiter mit der Angelegenheit befassen wird. Hier streben wir eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis MSE an, soweit es die Drogenproblematik betrifft. Fest steht, das auch präventiv etwas getan werden muss (z.B. an Schulen).
