05.02.2026 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Die Einwohnerfragestunde wird wie folgt in Anspruch genommen.

 

sachkundiger Einwohner Herr M.:

1. Am Alex in Strelitz-Alt sind die Bushaltestellenwartehäuschen nicht vorhanden. Diese konnten wohl witterungsbedingt nicht gebaut werden. Warum und wann werden sie gebaut und welche Kosten entstehen zusätzlich, da ja bereits alles gepflastert ist?

 

2. Der Presse war zu entnehmen, dass mehrere Sirenen in Neustrelitz errichtet werden, auch in der Kalkhorst (diese steht aber schon lange). Wie werde ich als Bürger der Stadt Neustrelitz geschützt, welche Maßnahmen werden ergriffen, damit ich mich sicher fühlen kann, wenn die Sirenen gehen und dann aus dem TV zu erfahren ist, das mit einem Luftangriff gerechnet werden muss.

 

 

Herr Dr. Fiß stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, sich auf Fragen zu begrenzen.

 

 

In diesem Zusammenhang erklärt Herr Odebrecht, dass gesetzlich geregelt ist, dass nicht nur Fragen gestellt, sondern auch Statements abgegeben werden dürfen.

 

zu 1.) Herr Grund erklärt zum Alex, dass der Aufbau der Wartehäuschen sowie auch die Bänke, Papierkörbe, Bepflanzung etc. erfolgen wird, wenn die ausführenden Firmen das Wetter für richtig erachten. Die Kosten können nach Abschluss auch gern in der Verwaltung eingesehen werden. Sollten Mehrkosten durch Mehraufwand entstehen, muss die ausführende Firma diese tragen.

 

zu 2.) Zu den Sirenen erklärt Herr Grund, dass intensiv am Zivil- und Katastrophenschutzkonzept gearbeitet wird und macht einige Ausführungen dazu. Zum sogenannten Warnmittelmix haben wir im „ECHO“ bereits informiert. In den nächsten Wochen werden wir das fortsetzen.

 

 

 

 

 

Einwohnerin Frau S.:

1. Was hat die Stadt bisher unternommen, um die Grundstückseigentümer anzumahnen, damit sie ihrer Schneeräumpflicht/Streupflicht nachkommen?

 

2. Die Schloßstraße 1 ist überhaupt nicht mehr gesichert (Kinder spielen darin). Hat die Stadt den Eigentümer darauf hingewiesen, dass dieser das Haus verschließen sollte?

 

zu 1.) Hier erklärt Herr Odebrecht, dass er diesbezüglich auch eine Anfrage an die Verwaltung gestellt hat und im Laufe der Sitzung erfolgt dazu noch eine Antwort. Der Bürgermeister fügt an, dass auch im letzten Strelitzer Echo ein Artikel dazu erschienen ist.

 

zu 2.) Zur Schloßstraße kann momentan nichts gesagt werden, wird aber mit in die Verwaltung genommen und geprüft.

 

 

Einwohner Herr W.:

Wann lassen Sie, Herr Bürgermeister, das Vorantragsformular für Zuwendungen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur vom LFI für den Schlossturm ausfüllen und es beim LFI einreichen? (Die benötigten Informationen liegen vor.) Wenn nicht, was würde Sie dazu veranlassen?

 

Antwort der Verwaltung im Nachgang der Sitzung:

Die Stadtvertretung Neustrelitz hat die Prüfung und Erarbeitung einer alternativen Variante für eine mögliche Schlossbergbebauung beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, muss mit der Vertretung besprochen werden, wie es weitergeht. Für einen Förderantrag bräuchte es eine konkrete Beauftragung und die Einplanung der entsprechenden Eigenmittel in den Haushalt 2026.

 

 

Bis wann stellen sie mir den detaillierten Bauteilkatalog der Sandsteinelemente vom Schlossturm inkl. deren Kosten zur Verfügung? Benötigt werden diese Informationen für die Spendensammlung.

 

Ist die Stadtvertretung bereit einen Bürgerentscheid zum Schlossturm auch ohne Unterschriftensammlung zu beschließen? Terminvorschlag: 20.09.2026 zur Landtagswahl

 

Antwort der Verwaltung im Nachgang der Sitzung:

Solange nicht grundsätzlich ein konkretes Bauprojekt für den Schlossberg beschlossen worden ist, wird und darf es keine Spendensammlung geben. Projektunterlagen der Stadt werden grundsätzlich nicht in private Hände abgegeben.

Der Justitiar der Stadt hat Sie hinsichtlich dieser Thematik bereits beraten. Kommen Sie gern auf mich zu, wenn Sie weitere Fragen zum Verfahren haben.

 

Herr Grund erklärt dazu, dass er im Zuge seiner wichtigen Informationen zum Schlossberg informieren wird.

 

 

Herr Odebrecht fügt zum Bürgerentscheid an, dass es jeder Fraktion freisteht, einen Antrag auf einen Bürgerentscheid zu stellen.

 

 

Einwohnerin Frau K.:

Fragt nach, was dagegen getan werden kann, dass Hausnummern schlecht beleuchtet sind.

 

Die Anfrage wird mit in die Verwaltung genommen (Beispiele werden gern entgegengenommen).

 

 

Antwort der Verwaltung im Nachgang der Sitzung:

Die Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Neustrelitz (Hausnummernsatzung) wurde im Jahre 1997 beschlossen und gilt seitdem unverändert.

Nach § 4 Abs. 1 der Hausnummernsatzung sind die Hausnummernschilder so anzubringen, dass sie von der Straße aus deutlich sichtbar sind.

Eine nähere Beschreibung des deutlich Sichtbarmachens findet sich in der Hausnummernsatzung nicht. Insbesondere findet sich keine ausdrückliche Pflicht zur Beleuchtung. Und auch der Landesgesetzgeber hat in der LBauO keine Anforderungen vorgesehen. Auch in § 51 StrWG M-V, der sich explizit mit der Anbringung von Hausnummern beschäftigt, findet sich dazu keine Aussage.

Grundsätzlich wird man verlangen können, dass die Schilder in ausreichender Größe, gut lesbar von der Straße aus zu erkennen sein sollen.

Es ist nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift zu fragen. Nach § 2 der Hausnummernsatzung dient die Kennzeichnung der Gebäude dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis, die postalische Zustellung etc.

Hier mag angenommen werden, dass diesem Ziel nur dann rund um die Uhr entsprochen wird, wenn die Schilder auch in der Nacht zu erkennen sind.

Solche Anforderungen dürften aber doch überzogen sein.

War eine Beleuchtungspflicht schon früher nicht erwartet worden, gilt das heute umso mehr. So sind die Hausnummern systematisch vergeben worden. Und gerade Rettungsdienste und Katastrophenschutz, aber auch die Zustelldienste fahren nach Navigationsgeräten, die neben den Orts- und Straßenangaben auch Hausnummern anzeigen. Besteht dann am konkreten Objekt ein Zuordnungsproblem, kann die Straßenbeleuchtung oder zur Not eine Taschenlampe helfen. Sind die Schilder in ausreichender Größe von der Straße aus zu erkennen, wird dem Ziel entsprochen.

Tatsächlich steht die Beleuchtung im überwiegenden Interesse der Hausbewohner und kann nicht über die aktuelle Hausnummernsatzung durchgesetzt werden.

 

 

Ab hier nimmt Frau Supke teil. Somit sind nunmehr 26 Stadtvertreter anwesend.

 

 

sachkundiger Einwohner Herr R.:

1. Die prekäre Haushaltssituation ist allen bekannt und aus diesem Grund regt Herr R. an, dass durch die Verwaltung in jeder Sitzung der Stadtvertretung (z.B. in den Informationen des Bürgermeisters) zum Stand des Haushaltes informiert wird.

 

2. Die Deutsche Bank hat nun die Filiale in Neustrelitz geschlossen und auch die Automaten sind weg. Auch hier wird angeregt, dass der Bürgermeister im Interesse der Bürger einen offenen Brief an die Deutsche Bank formuliert.

 

zu 1.)

Herr Grund führt zu den Haushaltsinformationen aus, dass es nicht zu leisten ist, alle sechs Wochen einen aktuellen Stand zu übermitteln und auch ist die Sitzung der Stadtvertretung dazu nicht der richtige Rahmen, eher der Finanzausschuss.

Die Stadtvertretung kann dies auch zur Kenntnis nehmen und eventuell ein Format (quartalsmäßig oder halbjährlich) für eine solche Information nennen.

 

zu 2.)

Hinsichtlich des Briefes an die Deutsche Bank, kann sich gern zusammengesetzt und ein Brief entworfen werden, so Herr Grund, jedoch darf man darin keine große Hoffnung setzen. Hier handelt es sich um eine Entwicklung in ganz Deutschland (siehe auch Nordkurierartikel 27.01.2026).

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