30.01.2025 - 13 Aufgabe des Planungsziels des Bebauungsplans Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auch zu diesem Beschluss gibt es keine Anmerkungen bzw. Anfragen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass das im Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 49/03 „Scheunenviertel Wesenberger Straße“ festgesetzte Planungsziel der Errichtung eines Fußwegs zwischen der Wendeanlage der Planstraße A und der Wesenberger Straße nicht weiter verfolgt werden soll. Im Rahmen einer künftigen Änderung des B-Plans soll dieser Weg entfallen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

 

Stimmberechtigte Mitglieder Gesamt: 29

Anwesend: 26

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage