01.02.2024 - 6 Anfragen der Stadtvertreter

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Wortprotokoll

Herr Milbredt bezieht sich auf seine bereits gestellte Frage im Finanzausschuss am 24.01.2024. Diese konnte Frau Sturm nicht vollumfänglich beantworten. Aus dem

Zeitungsartikel „dezentrale Unterbringung von Geflüchteten vom 24.01.2024 geht hervor, dass die Wohnungen vom Landkreis bezuschusst werden. Diese Summe wird aber bei weitem nicht ausreichen. Wer kommt für die Differenz auf?

 

Herr Grund geht darauf ein und erläutert, dass der Wohnungseigentümer für die Herrichtung und Finanzierung zuständig ist. Wenn es um die Unterbringung von Geflüchteten geht, kann ein Antrag bei dem Landesförderinstitut gestellt werden. Bis zu 50% der entstehenden Kosten, aber maximal 5.000 Euro je Wohnung können geltend gemacht werden.

 

Link zu Flüchtlingsunterbringung / Herrichtung von Wohnraum:

https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/sonderprogramm-instandsetzung-wohnraum/

 

Hinweis der Verwaltung zu den Ausführungen von Herrn Milbredt:

Die Wohnungen werden nicht vom Landkreis bezuschusst, sondern dieser wird Mieter der Wohnungen.

 

Herr Bussert erkundigt sich, wie hoch die Zuwanderungsprognose für dieses Jahr ist?

 

Herr Grund berichtet von einer Dienstberatung beim Landkreis MSE. Eine klare Zahl kann er nicht wiedergeben, aber man erwartet ähnliche Zahlen wie im Jahr 2023.

 

Er wird noch einmal ausführlich über dieses Thema im Ausschuss für Bildung und Soziales berichten.

 

 

Frau Raemisch bezieht sich auf eine noch offene Anfrage. Wie wird damit umgegangen, wenn in der Presse bestimmte Sachverhalte nicht richtig dargestellt werden?

 

Hinweis aus der Verwaltung:

Wenn bestimmte Sachverhalte in der Presse falsch dargestellt werden, besteht ein Recht des davon Betroffenen, auf dem Wege einer Gegendarstellung eine Berichtigung zu verlangen. Dies wird durch das Landespressegesetz geregelt.

Von diesem Recht macht die Stadt gegebenenfalls Gebrauch und stellt Sachverhalte richtig. Richtigstellen kann die Verwaltung nur Fakten und Tatsachen, die unrichtig verbreitet werden, keine Meinungen, Wertungen oder Kommentare einer Redaktion/eines Journalisten. Wenn es nötig und sinnvoll erscheint, wird in manchen Fällen auch ein klärendes Gespräch gesucht.

Im Übrigen ist die Pressefreiheit zu achten und zu berücksichtigen.

Des Weiteren erkundigt sich Frau Raemisch, ob zu Ihrer Anfrage vom 11.05.23 Ergebnisse vorliegen. Hierbei geht es um eine Neubetrachtung der Situation (E-Scooter, Fahrradfahrer oder andere Elektromobile) in der Fußgängerzone der Strelitzer Straße.

 

Herr Grund nimmt diese Anfrage erneut mit in die Verwaltung. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung.

 

 

Herr Petters berichtet über ein Interesse von einer Fahrradverleihfirma, die ein Netz von Verleihstationen mit Fahrrädern installieren möchte. Diese Netzstationen sollen in Neustrelitz und in der näheren Umgebung aber auch in Großstädten wie Greifswald oder Rostock verknüpft werden.

Wie hat sich die Stadtverwaltung zu diesem Thema positioniert und ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, schon in dieser Sommersaison davon zu profitieren?

Aus Sicht des Verleihers ist es möglich.

 

Herr Grund hält es für sinnvoll und richtig einen Anbieter mit einem entsprechenden Angebot in Neustrelitz zu haben. Gerne dann auch schon in dieser Saison.

Aktuell muss noch geklärt werden, ob die Verwaltung eine Auswahl treffen kann oder ob eine Ausschreibung erfolgen muss. Das sollte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau besprochen werden. Wahrscheinlich müssten auch geeignete Flächen bereitgestellt werden, das wäre dann zu regeln.