12.11.2024 - 5.1 Beschluss zur Entgeltordnung über die Nutzung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Soziales
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Verwaltungsdezernat
- Bearbeiter:
- Cindy Engel
Wortprotokoll
Frau Sturm übernimmt das Wort und erklärt, warum es hier zu einer Änderung der Entgeltordnung kommen muss. Rechnung hierfür trägt eine Gesetzesänderung im Steuerrecht. Historisch gesehen kommt das Thema aus der letzten Betriebsprüfung, in der man uns mitteilte, dass die Strelitzhalle steuerrechtlich als eine Mehrzweckhalle gesehen wird. Weshalb man davon ausgeht, dass bei einer erneuten Prüfung die Strelitzhalle als ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) eingestuft wird.
Die Vorlage zur Entgeltordnung wird relevant, da das Jahressteuergesetz 2024 erneut eine Fristverlängerung für die Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen vorsieht.
Gleichzeitig wird auch ein Vorteil darin gesehen, dass wir die Vorsteuer i.H.v. 300 T € geltend machen können.
Die Entgeltordnung sieht keine Veränderung der Kosten für unsere städtischen Vereine vor. Lediglich eine Erhöhung für Externe.
Die Anmerkungen von Herrn Odebrecht zur Ausübung des Hausrechts sowie zum Thema Alkohol und Cannabismissbrauch wurden mit aufgenommen und konnten final geklärt werden.
Herr Odebrecht verlässt die Sitzung um 17:45 Uhr.
Es konnten alle Fragen zur Entgeltordnung beantwortet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,7 kB
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